- 23.05.2012
- freiepresse.de
- Rochlitz
Vergnügungssteuer: Burgstädt hebt Satzung auf
Burgstädt. Der Stadtrat von Burgstädt hat am Montagabend die Vergnügungssteuersatzung aus dem Jahre 2001 per Beschluss aufgehoben. Die alte Fassung sah vor, bei Geldspielautomaten einen festen Satz je Spielautomat zu fordern. Das ist durch das Bundesverfassungsgericht untersagt worden. Eine neue Satzung wurde nicht beschlossen, da es wirtschaftlich nicht vertretbar ... weiter lesen