- 24.04.2013
- freiepresse.de
- Thema des Tages Welt
Hintergrund: Regelungen zum Haftbefehl
Berlin/München (dpa) - Wenn ein Verdächtiger unter dringendem Tatverdacht steht, kann die zuständige Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragen.Gründe dafür sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr - wenn Beweismittel vernichten werden könnten - oder Wiederholungsgefahr, wie der Münchener Anwalt Rainer Spatscheck erläutert, der auch Mitglied im Vorstand ... weiter lesen