- 13.01.2011
- freiepresse.de
- Gesundheit
Krankenversicherung muss Lasik-Operation nicht zahlen
Oftmals keine medizinische Notwendigkeit
Köln (dapd). Statt des Tragens einer Brille setzen Kurzsichtige inzwischen oft auf eine Lasik-Operation, die die Kurzsichtigkeit beseitigt. Allerdings sehen die meisten Gerichte wie jetzt auch das Amtsgericht Köln (AZ: 118 C 330/09) die Versicherungen nicht in der Erstattungspflicht. Denn wenn die Kurzsichtigkeit durch eine Brille problemlos korrigiert ... weiter lesen