- 08.05.2013
- freiepresse.de
- Arbeitsrecht
«Ich hau dir vor die Fresse» zum Chef rechtfertigt Kündigung
Düsseldorf (dpa) - Seinem Chef Schläge anzudrohen, ist gemeinhin keine gute Idee. Wer es so drastisch formuliert wie der Bauarbeiter in dem folgenden Fall, riskiert einen Raufwurf - auch nach langer Betriebszugehörigkeit.Wer seinem Chef Prügel («Ich hau dir vor die Fresse») androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. ... weiter lesen