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Zweisamkeit in der Öffentlichkeit darf Mitmenschen nicht stören
"Die Grenze wird dann überschritten, wenn man die Freiheit des anderen einschränkt"
Pulheim (ddp). Wenn das Sommerwetter die Menschen in die Parks strömen lässt, erscheinen sie allgegenwärtig: Frisch verliebte Pärchen, die nicht nur die Sonne, sondern auch die Zweisamkeit genießen, und das manchmal intensiver, als es den anderen Parkbesuchern lieb ist. Zwar gebe es keine festgeschriebenen Regeln, wie viel Intimität in der Öffentlichkeit ...
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