- 04.05.2012
- freiepresse.de
- Haus & Garten
Bauherr vergibt den Auftrag
Architekten sollten Aufträge nur vorbereiten, aber nicht erteilen
Berlin. "Architekten können gar nicht vorsichtig genug sein, wenn sie Aufträge ,im Namen' ihrer Bauherren erteilen", warnt Rechtsanwältin Lena Rath, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn das passiert schneller als gedacht: Gerade der bauleitende Architekt gerät auf der ... weiter lesen