- 14.05.2010
- freiepresse.de
- Arbeitsrecht
Arge muss Monatskarte zahlen
Detmold. Schüler, die von "Hartz IV"-Leistungen leben, haben zusätzlich Anspruch auf eine bezahlte Monatsfahrkarte. Das entschied das Sozialgericht Detmold und setzte damit nach eigenen Angaben erstmals die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Härtefallgrundsätze um. Im konkreten Fall hatte die beklagte Arge den Antrag zweier Schüler auf die ... weiter lesen