- 23.05.2013
- freiepresse.de
- Finanzen
Krankheit durch Impfung kann als Arbeitsunfall gelten
Mainz (dpa/tmn) - Eine Erkrankung nach einer Impfung kann als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor. Dafür gelten aber gewisse Voraussetzungen.Wird ein Mitarbeiter durch Impfung krank, kann das als Arbeitsunfall gelten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber sie wegen der besonderen Gefährdung ... weiter lesen