- 23.05.2012
- freiepresse.de
- Immobilien
Wasserabrechnung nach Verbrauch bei vorhandenen Zählern
Köln (dapd). Ein Vermieter muss die Wasserkosten nach Verbrauch abrechnen, wenn alle Wohnungen und Gemeinschaftsräume mit Wasserzählern ausgestattet sind. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist. Das stellte das Amtsgericht Köln klar (Aktenzeichen: 212 C 38/12). Die Verteilung der Betriebskosten müsse ... weiter lesen