- 07.02.2012
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- Wirtschaft
BGH: Gutachterkosten bei Autounfall nach Verursacherquote kürzen
Die Frage war zuletzt vor Oberlandesgerichten umstritten
Karlsruhe (dapd). Hat der Fahrzeughalter bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld, kann er etwaige Sachverständigenkosten vom Unfallverursacher nicht in voller Höhe geltend machen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Die Gutachterkosten seien entsprechend der Verursacherquote zu kürzen und damit zu "quoteln". Die Sachverständigenkosten ... weiter lesen