Geht's zu den Flitterwochen in ferne Länder, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung wichtig.Foto: Nicole Ewald/FOTOLIA
Geht's in die Flitterwochen?
Nach dem Tausch der Eheringe ist zu klären, welche Versicherungen wichtig sind und was mit bestehenden Policen wird.
Chemnitz. Haftpflicht- und Risikolebensversicherung sind wichtige Policen nach einer Eheschließung. Mancher Vertrag muss wegen des neuen Namens und Familienstandes geändert werden. Mitunter kann ein bestehender Vertrag gekündigt werden.
Wichtige Policen
Die private Haftpflichtversicherung ist unbedingt notwendig. Sie tritt ein, wenn der Versicherte anderen einen Schaden zufügt. Bei berechtigten Ansprüchen wird entsprechender Schadenersatz geleistet, unberechtigte Forderungen werden abgewiesen. Hat nur einer der Partner einen Vertrag, ist der andere nach der Hochzeit automatisch darin eingeschlossen. Haben beide Eheleute eine Police, kann die jüngere mit Hinweis auf Eheschließung oder eheähnliche Lebensgemeinschaft sofort gekündigt werden. Zwingen ein Unfall oder eine schwere Krankheit zum Nichtstun, kann das gravierende finanzielle Folgen haben. Die Versorgungslücke kann und sollte mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden. Zu beachten ist, dass jeder Partner seinen eigenen Vertrag benötigt. Nur wer wegen bestehender Vorerkrankungen Probleme hat, eine Berufsunfähigkeitspolice zu bekommen, sollte sich auf die private Unfallversicherung beschränken. Sie schützt rund um die Uhr, weltweit, in allen Lebensbereichen und ist für diejenigen eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitspolice, die regelmäßig Sport treiben und mit dem Auto unterwegs sind - also ein höheres Unfallrisiko haben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ein Muss für gesetzlich und teilweise privat Krankenversicherte, die ins Ausland reisen. Sie kommt für Behandlungen und den Rücktransport nach Hause auf. Der Todesfallschutz ist mit Ehebeginn oft unverzichtbar. Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass dem Partner im Todesfall der versicherten Person eine größere Summe zur Verfügung steht. Wird noch keine private Altersvorsorge betrieben, sollte sich das Paar in allernächster Zeit Gedanken darüber machen. Wichtig ist, einen auf die spezielle Situation zugeschnittenen Vertrag abzuschließen.
Mögliche Policen
Bei wertvollem Hausrat sollte über eine Hausratversicherung nachgedacht werden. Haben beide Eheleute bereits eine eigene Police und ziehen zusammen, kann eine beibehalten und erweitert werden, während man sich von der anderen trennt. In der Regel stimmen die Versicherer einer sofortigen Kündigung der zuletzt abgeschlossenen Police zu. Für jene Paare, die für sich ein individuelles Risiko sehen, könnte eine Rechtsschutzversicherung geeignet sein. Zum Beispiel ein Verkehrs-, Arbeits- oder Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Es reicht für beide Partner ein Vertrag. Haben beide Partner bereits eine Rechtsschutzpolice, gibt es bei Eheschließung ein Sonderkündigungsrecht.
BROSCHÜRENTIPP Einen Überblick über Versicherungen für Verheiratete gibt die kostenlose Broschüre "Zeit zu zweit - Tipps und Infos für Paare" des Informationszentrums der deutschen Versicherer "Zukunft klipp + klar". Sie kann bestellt werden unter der gebührenfreien Service-Hotline 0800 7424375 oder über das Internet www.klipp-und-klar.de