Urlaubsbuchung im Internet. Vom Kanapee im Wohnzimmer kann man den Skiausflug in die Berge genauso bequem buchen wie die Musical-Reise oder den Badeaufenthalt am tropischen Meer - und auch Kreuzfahrttrips auf allen Weltmeeren. Man ist aber immer gut beraten, sich auch die Seite des Veranstalters genau anzusehen, nicht nur nach den wahren oder vermeintlichen Schnäppchen zu schauen.
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Mit ein paar Klicks in den Traumurlaub
Wer seinen Urlaub über das Internet bucht, sollte einige Regeln beachten
Düsseldorf. Wie überall, so gibt es auch im Web unter den Reiseanbietern schwarze Schafe. Bucht man einen Urlaub im Netz, ist man daher gut beraten, sich die Seite des Veranstalters genau anzusehen.
Der erste Blick sollte dem Impressum gelten. Dort müssen auf jeden Fall der Name und die Rechtsform des Veranstalters aufgeführt sein, ein Vertretungsberechtigter sowie die Anschrift, erläutert Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ins Düsseldorf. Wagner ist Urheberin des Faltblatts "12 goldene Regeln für die Reisebuchung im Internet". Die Expertin warnt zudem: "Hellhörig werden sollte man, wenn nur ein Postfach angegeben wird. So jemanden kann man im Streitfall nicht verklagen. Damit zeigt der Veranstalter nur an, dass er sich nicht zu erkennen geben will." Ein weiteres Ausschlusskriterium sei eine ungenaue Leistungsbeschreibung. Eine Aussage wie "gemütliches Zimmer" sei zu wenig. "Man muss später vor Ort vergleichen können: Hat man bekommen, was man gebucht hat oder nicht?"
Auch wenn ein Buchungsvorgang schon weit vorangeschritten ist, gibt es genügend mögliche Gründe, unverzüglich abzubrechen. Ein solcher liegt Verbraucherschützerin Wagner zufolge etwa vor, wenn der Veranstalter keine Möglichkeit bietet, persönliche Daten verschlüsselt zu versenden - insbesondere gelte dies für die Bankverbindung. "Wenn es um sensible Daten geht, muss man sich als Veranstalter Mühe geben. Da darf nicht jeder mitlesen können", betont Wagner. Nicht nur im Internet, sondern bei jeder Buchung einer Pauschalreise gilt zudem: Erst zahlen nach Erhalt des Sicherungsscheins, mit dem der Veranstalter nachweist, dass er gegen Insolvenz und Zahlungsausfälle versichert ist. Bei Internetbuchungen gäbe es den Schein oft per E-Mail.
Wenns Schnäppchen teuer wird
Nicht sehr vertrauenswürdig sei es, wenn der Gesamtpreis der Reise nicht transparent dargestellt werde. "Das gibt es häufig bei Billigfliegern. Da werden bestimmte Gebühren künstlich herausgerechnet, um den Preis niedrig erscheinen zu lassen", sagt Wagner. Für seriöser hält sie es, wenn der Gesamtpreis auf den ersten Blick sichtbar ist. Ein Zeichen von gutem Service sei es zudem, wenn mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. "Die Wahl muss immer beim Nutzer liegen. Alles andere ist wenig kundenfreundlich." Darüber hinaus sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht zu finden sein.
Klar machen muss sich jeder Internet-Bucher auch, bei wem er seine Urlaubsreise bucht: So wirkten viele Anbieter auf den ersten Blick wie der Veranstalter der Tour selbst, tatsächlich handele es sich bei ihnen aber nur um bloße Vermittler. Das könne ein Problem werden, wenn man nach der Reise Entschädigungsansprüche irrtümlich falsch adressiere. "Das kann bei Fristen wichtig werden. Am Ende verstreicht eine Forderung, weil man sich an den Vermittler gewendet hat", erläutert Wagner. Deswegen sollte man wissen, wer der Vertragspartner sei.
Zudem sollte man sich alle wesentlichen Informationen vollständig ausdrucken. Relevante Webseiten eines Online-Anbieters sollen für den Nutzer problemlos und in guter Qualität auszudrucken sein. Bei allen Rückfragen, Umbuchungen, Reklamationen oder auch Rechtsstreitigkeiten ist es unerlässlich, dass derjenige, der die Reise gebucht hat, die wesentlichen vereinbarten Eckdaten der Reise nachweisen kann.