Stichwort: Unesco - Die Hüter des Welterbes

Komitee entscheidet über Welterbestätten

Das Unesco-Komitee hat seinen Sitz in Paris, trifft sich aber jährlich an wechselnden Orten. Es setzt sich aus Vertretern von 21 der insgesamt 186 Staaten zusammen, die die Welterbekonvention unterzeichnet haben. Die Mitglieder werden in der Regel von der Generalversammlung für sechs Jahre gewählt. Die meisten Staaten beschränken sich aber freiwillig auf vier Jahre, damit andere Länder auch zum Zuge kommen.

Das Welterbekomitee prüft, welche Stätten neu in die Liste des Welterbes aufgenommen werden. Dies geschieht auf Antrag der jeweiligen Länder. Maßgeblich für die Entscheidungen sind die in der Welterbekonvention von 1972 festgelegten Kriterien. Dazu zählen die "Einzigartigkeit" und die "Authentizität", also die historische Echtheit eines Kulturdenkmals, oder die Unversehrtheit eines Naturdenkmals. Neben Angaben zum aktuellen Zustand muss auch ein Managementplan vorgelegt werden, der die zukünftige Erhaltung sicherstellt.

Der Zustand der Welterbestätten wird zudem überwacht. Das Welterbekomitee kann Stätten auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes setzen, wenn beispielsweise zu wenig für den Erhalt getan wird oder Baumaßnahmen den Status gefährden. Auch eine völlige Streichung von der Liste ist möglich, wie sie nun Dresden wegen der umstrittenen Waldschlößchenbrücke über die Elbe droht.

Mit der Unterzeichnung der Welterbekonvention verpflichten sich die Staaten, die Welterbestätten zu schützen und zu erhalten. Finanzielle Mittel von der UNESCO sind damit nicht verbunden. Dafür müssen die zuständigen Regierungen selbst aufkommen, in Deutschland ist dies Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Mehr als 870 Kultur- und Naturstätten in 145 Ländern stehen derzeit auf der Liste des Welterbes. Deutschland ist mit 33 Stätten vertreten.

 
erschienen am 22.06.2009
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