Warten am Flughafen. Der Abflug verspätet sich, der Flug ist ganz gestrichen. Da kann man Ansprüche gegen die Airline geltend machen.
Warten am Flughafen. Der Abflug verspätet sich, der Flug ist ganz gestrichen. Da kann man Ansprüche gegen die Airline geltend machen.

Foto: ollirg/Fotolia.de

Wenn der Flieger nicht kommt

Was soll man tun, wenn es Verspätungen beim Abflug gibt, der Flug gar ausfällt?

Chemnitz. Ein Albtraum: Man sitzt am Flughafen - und wartet auf das Flugzeug. Wenn sich der Flug verspätet, umgebucht oder sogar annulliert wird, zerplatzt der Traum vom entspannten Urlaub. Was zu tun ist, weiß Philipp Kadelbach, Rechtsexperte beim Verbraucherportal für Fluggastrechte flightright.

Was viele Reisende nicht wissen: Geprellten Flugreisenden stehen konkrete Ansprüche auf Schadensersatz zu. "Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden, sind Fluggesellschaften zu Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro verpflichtet", sagt Philipp Kadelbach. "So kann eine vierköpfige Familie bis zu 2400 Euro Ersatz geltend machen. Die Höhe der Ersatzbeträge staffelt sich dabei nach der Länge der Flugstrecke."

Flugverspätungen sind besonders für Familien eine enorme Geduldsprobe. Wenn die Kleinen quengelig werden, kann es helfen, sich die Zeit erst einmal mit einem Snack im Bistro zu verkürzen. Zudem sollten Reisende ihr Hotel über eine spätere Ankunft informieren. Gut zu wissen: Bei Verzögerungen von mehr als zwei Stunden, haben Passagiere gegenüber der Airline Anspruch auf Verpflegung und zwei kostenfreie Telefonate.

Werden Flüge storniert, sollten Familien dagegen nicht lange warten, sondern sofort handeln. Am besten suchen Reisende umgehend den Ticket-Schalter ihrer Fluggesellschaft auf, um sich über Ersatzflüge zu informieren. Die Airlines sind verpflichtet für schnellstmögliche alternative Beförderung zu sorgen.

Nicht selten kommen manche Fluggesellschaften dieser Ersatzflugverpflichtung nicht nach. In einer solchen Situation sind Familien gut beraten, sich selbst einen neuen Flug zu suchen und für eine mögliche Rückerstattung der Kosten sämtliche Belege und Rechnungen aufzubewahren. Dabei gilt aber, dass Airlines nur die angemessenen Kosten erstatten müssen.

 
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erschienen am 03.02.2012
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