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Förderprogramm »Wir für Sachsen«

Ein junger Fußballtrainer hockt mit seinen Fußballern auf dem Rasen und bespricht die Taktik. Die Fußballer tragen gelbe Trainingshemdchen.

Über dieses Programm unterstützt der Freistaat Sachsen ehrenamtlich engagierte Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung. 

Voraussetzungen für die Förderung

Unter folgenden Bedingungen kann eine Förderung im Rahmen der Richtlinie beantragt und gewährt werden:

  1. Das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich.
  2. Die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.
  3. Die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst.
  4. Die freiwillig Engagierten sind nicht beim Projektträger im selben Tätigkeitsbereich hauptamtlich beschäftigt. 

Beantragung von Fördermitteln

Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten. 

Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden (Erstempfänger) an die Projektträger (Letztempfänger) ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen.

Informationen zum Verfahren

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Detaillierte Verfahrensbeschreibung, Formular und Merkblätter zur Förderung

Programmträger

Logo Bürgerstiftung
© Bürgerstiftung Dresden

Bürgerstiftung Dresden

Besucheradresse:
Barteldesplatz 2
01309 Dresden

Telefon: 0351 31449088
oder 0351 31435599

E-Mail: team-wfs@buergerstiftung-dresden.de

Webseite: www.buergerstiftung-dresden.de

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