Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

Diese Versicherungen regulieren Ihren Grill-Unfall

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Die Gasflasche falsch angeschlossen oder zu lange mit dem flüssigen Anzünder hantiert: Beim Grillen kann es immer mal zu einem Unfall kommen. Für viele finanzielle Schäden kommen Versicherungen auf.

Hamburg.

Himmelfahrt, Muttertag, Pfingsten und die Fußball-Europameisterschaft: In den kommenden Wochen gehen die Anlässe nicht aus, gemeinsam mit Familie und Freunden den Grill anzuwerfen. In den meisten Fällen dürfte das gesellige Essen für eine gute Atmosphäre sorgen. Wenn aber doch mal etwas schiefgeht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest wissen, welche ihrer Versicherungen etwaige Schäden reguliert. Ein Überblick:

  • Privathaftpflicht

Egal, ob es sich um einen Kohle-, Gas- oder Elektrogrill handelt: Eine falsche Bedienung kann übel enden. Wird dabei eine andere Personen oder deren Besitz beschädigt, greift die Privathaftpflichtversicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal, weil Schadenersatzzahlungen sehr hoch und langwierig ausfallen können.

  • Hausrat

Geraten beim Grillen Hausratgegenstände in Brand - etwa ein Sonnenschirm oder Gartenmöbel -, ist die Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.

  • Wohngebäudeversicherung

Schäden am eigenen Gebäude übernimmt laut BdV die Wohngebäudeversicherung. Kommt es zu Brandschäden, werden die Reparaturkosten und die Kosten des Wiederaufbaus gezahlt.

  • Unfallversicherung

Wer sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet, kann von einer privaten Unfallversicherung profitieren. Denn sie zahlt je nach erlittenem Invaliditätsgrad eine vereinbarte Summe. Damit können etwa Hilfsmittel oder möglicherweise nötige Umbauten am Haus oder in der Wohnung finanziert werden.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist die Verletzung so stark, dass der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich nicht mehr dauerhaft im Umfang von wenigstens 50 Prozent ausgeübt werden kann, ist das dem BdV zufolge ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Verdienstausfall kann so mit der vereinbarten monatlichen Versicherungsleistung zumindest teilweise kompensiert werden. (dpa)

Icon zum AppStore
Sie lesen gerade auf die zweitbeste Art!
  • Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
  • E-Paper und News in einer App
  • Push-Nachrichten über den Tag hinweg
Nein Danke. Weiter in dieser Ansicht.

Das könnte Sie auch interessieren