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1947: Die dritte Verfassung für Sachsen

Sachsens Regelwerk ist trotz der Einmütigkeit bei der Erstellung nur ein kurzes Leben beschieden.

28. Februar 1947: In seiner 13. Sitzung nimmt der Sächsische Landtag in Anwesenheit von Vertretern der Besatzungsmacht einstimmig die Verfassung des Landes Sachsen an. "Im Verfassungsausschuss habe volle Einmütigkeit geherrscht, die sich zu einer freudigen Zusammenarbeit gestaltete. Der Entwurf der SED wurde als Diskussionsgrundlage angenommen", schreibt die "Freie Presse" am 1. März. Bemerkenswert: Die Verfassung war seinerzeit noch als Bekenntnis zur Einheit Deutschlands gedacht. In einer gemeinsamen Erklärung aller Abgeordneten, veröffentlicht in der "Freien Presse" vom 4. März, heißt es: "Darum haben wir mit dieser unserer Verfassung vor ganz Deutschland ein Zeichen unseres entschlossenen Willens zur Einheit Deutschlands auf der Grundlage des kultur-, sozial- und wirtschaftspolitischen Fortschritts und vor der Welt ein Zeichen unseres ehrlichen Friedenswillens aufgerichtet." Abgelehnt wurde übrigens ein Vorschlag der CDU, der die Einführung von Privatschulen neben den öffentlichen Schulen vorschlug.

Die 1947 beschlossene Verfassung war nach der monarchischen von 1831 und der Verfassung von 1920 die dritte in Sachsen. Sie hatte allerdings nur ein kurzes Leben, da das Land Sachsen 1952 aufgelöst und in Bezirke überführt wurde. Im Mai 1992 wurde schließlich die vierte, aktuelle Verfassung vom Sächsischen Landtag beschlossen. Deren Ursprünge gehen auf die Bürgerrechtsbewegung der Wendejahre zurück. Ein erster Entwurf war im März 1990 veröffentlicht worden. "Als Magna Carta des nach der nationalsozialistischen und kommunistischen Gewaltherrschaft wiedererstandenen sächsischen Staates entfaltet sie eine gewaltige identitätsstiftende Kraft. Sie drückt das Streben nach Gerechtigkeit, nach friedlichem Zusammenleben der Menschen und nach dem Erhalt einer lebenswerten Umwelt aus", schreibt Landtagspräsident Matthias Rößler in seinem Geleitwort. Die letzte Verfassungsänderung - das Neuverschuldungsverbot - stammt aus dem Juli 2013. (cw)

Verfassung des Landes Sachsen vom 28. Februar 1947 (PDF)

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