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1965: Familiengesetzbuch - Der Staat erzieht die Kinder mit

Bei der Entwicklung eines Familiengesetzbuches setzt die DDR-Regierung auch auf Umfragen in Betrieben und eine Volksaussprache.

20. Dezember 1965: Nach mehrstündiger Debatte verabschiedet die Volkskammer das "Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik" und das dazugehörende "Einführungsgesetz" einstimmig. Dem neuen Gesetz waren laut einem "Freie Presse"-Bericht unter anderem die "Befragung von Eheleuten über ihre Gedanken zur Gestaltung der gegenseitigen vermögensrechtlichen Beziehungen in zwei Großbetrieben sowie die Untersuchung über die Auswirkung der geltenden Unterhaltsregelungen für die Frau nach Scheidung der Ehe" vorausgegangen. An einer großen Volksaussprache beteiligten sich mehr als 700.000 Bürger in mehr als 33.000 Veranstaltungen, 24.000 schriftliche Vorschläge und Hinweise wurden gemacht, 223 Änderungen in den Entwurf aufgenommen.

"Unser neues Familiengesetzbuch ist mehr als ein Gesetzbuch des Familienrechts im engen herkömmlichen Sinne. Es stellt sich dar als ein Buch der Familie, das zum Ausdruck bringt, wie beim umfassenden Aufbau des Sozialismus die Familienbeziehungen gestaltet werden", wird die damalige Justizministerin Hilde Benjamin in einem "Freie Presse"-Text zitiert. Bei der Verwirklichung des Gesetzes komme es entscheidend darauf an, das wirkungsvolle Zusammenfließen aller Erziehungseinflüsse (Elternhaus, Schule, Berufsschule, Jugendorganisation, Betriebe, kulturelle Einrichtungen und "Publikationsorgane") zu sichern. Im Gesetz heißt es in Paragraf 3 wörtlich: "Es ist die vornehmste Aufgabe der Eltern, ihre Kinder in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu aktiven Erbauern des Sozialismus zu erziehen". Zum Vergleich: Im Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." (cw)

Auszüge aus dem Gesetzbuch bei "Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern"

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