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Asylbewerber: Warum wir heute nicht über die Einwohnerversammlung in Burgstädt berichten

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1717 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    03.02.2016

    @Moderator: Sorry, aber wenn "FP" der Meinung ist, aus der SächsGemO einen Rechtsanspruch herleiten zu können, dann sollte sie dies auch durchzusetzen versuchen. Daß das auch über einstweiligen Rechtsschutz gem. § 80 V VwGO gehen kann, ist bekannt. Juristische Diskussionen hier im Forum zu führen, ist - auch nach meiner Erfahrung - hingegen regelmäßig fruchtlos. Rechte hat man nur, wenn man sie auch wahr nimmt. Vor allem wüßte auch der normale Leser, wer Recht hat - auch dies könnte man als Teil des Informationsauftrages verstehen.

  • 2
    3
    Hankman
    30.01.2016

    @Trademan: Natürlich hat der Bürgermeister Hausrecht bei einer Veranstaltung, die er organisiert. Aber hier hat er dieses Hausrecht m. E. überdehnt. Nach meinem Eindruck war das eine öffentliche Veranstaltung. Also kann er keine Berichterstatter aussperren, denke ich.

    Ich habe das Gefühl, in der jetzigen Lage vergessen einige Bürgermeister und Landräte, dass sie nicht nur ihren Wählern/Bürgern gegenüber in der Verantwortung sind. Sie sind Teil der öffentlichen Verwaltung, sie gehören zur Exekutive. Das bedeutet, sie haben sich auch an Bundes- und Landesrecht zu halten und sind an Weisungen übergeordneter staatlicher Behörden gebunden. (Wenn sie diese für falsch halten, steht ihnen der Rechtsweg offen.)

    Sie stecken gewissermaßen "im Sandwich". Ich beneide sie nicht. Aber sie müssen versuchen, Bürgern und Staat gleichermaßen gerecht zu werden.

  • 2
    4
    Hankman
    30.01.2016

    @erzg047: Mit dem "Parteiorgan", das ist über 25 Jahre her. Aber vielleicht waren Sie ja in der Zwischenzeit im Ausland oder im Paralleluniversum und haben die weitere Entwicklung in Sachsen nicht mitgekriegt. Sie haben was verpasst! Ich halte Ihren Seitenhieb jedenfalls für überflüssig.
    Ich glaube nicht, dass es darum ging, ob man den Berichterstattern von Zeitungen, TV, Radio usw. eine objektive Wiedergabe des Geschehens in der Einwohnerversammlung zutraut oder nicht. Wahrscheinlich ging es - wie in einigen Kommentaren hier angedeutet - eher darum, dass man "unter sich sein" wollte, damit alle Teilnehmer offener reden. Das kann ich nachvollziehen.

    Trotzdem geht das m. E. so nicht. Entweder ist eine Veranstaltung öffentlich - das heißt, alle haben Zutritt, also auch die Medien. Oder sie ist nichtöffentlich - dann darf kein Publikum rein und keine Medien, sondern nur ein eng begrenzter, ganz konkreter Personenkreis (Bsp.: Stadtratssitzung: nur Stadträte).

    Und sollen sich die Medien auf eine Pressekonferenz verlassen? Stellen Sie sich mal vor, die Medien berichten über ein Fußballspiel - dürfen aber nicht zuschauen und müssen sich für den Bericht allein auf die Pressekonferenz der Heimmannschaft nach dem Spiel stützen. Was würden Sie davon halten ...?

  • 4
    2
    gelöschter Nutzer
    30.01.2016

    Finden ich schon komisch, was unsere fp da für Redakteure beschäftigt. Der Bgm Naumann hat bewusst ausgeladen (Hausrecht) und das aus gutem Grund ,wie Bad Schema gezeigt hat. Er verwies auch auf spätere Nachfrage in der sehr sachlichen Fragerunde darauf,dass es in der Vergangenheit zu eher negativen Auswirkungen kam bei anwesenden Vertretern. Wurde auch hier schon mehrfach thematisiert. Man hätte die Chance nutzen können und zur Pressekonferenz am Do hingehen können um objektiv zu berichten. Aber leider konnte man so nicht von einem Eklat berichten. Den gab es auch nicht, weil sich der Bgm klar positionierte. Auch gab es früh Korrespondenz mit den Bürgern durch den Fragekatalog,der ausgearbeitet wurde. In anderen Städten wurden diese nicht zugelassen. Der Regierungsvertreter des Lk wiederholte dagegen fast gebetsmühlenartig Zahlen und Fakten der übergeordneten Instanzen. Das stößt auch dem Bgm sauer auf. Genauso wie die Kostenfagen für eventuelle Schäden nicht geklärt sind. Der Bgm versuchte auf jede Frage einzugehen, der Vertreter des Lk stammelte eher Rum und die Kommunen müssen aufnehmen. Toll! So hat die Fp ihre Chance verantwortlich!

  • 4
    2
    gelöschter Nutzer
    30.01.2016

    Eine objektive Berichterstattung wurde den ehemaligem "Parteiorgan der sozialistischen Einheitspartei" bei diesem Thema und bei einer Stimmung die sich immer mehr zuungunsten "unserer" derzeitigen Regierenden entwickelt offensichtlich nicht mehr zugetraut. Mich wundert das nicht.

  • 6
    2
    gelöschter Nutzer
    30.01.2016

    Bei objektiver Berichterstattung über die unsägliche Asylpolitik wäre die FP nicht abgewiesen worden. Denkt mal darüber nach.

  • 6
    3
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    Also ich finde auch nichts, was den Rechtsanspruch der Teilnahme der FP begründen soll. Wunschdenken wie bei so vielen Themen, liebe FP?! Die Realität sieht nun mal anders aus und Niemand erstarrt in Ehrfurcht wenn sich ein Provinzjournalist anmelden möchte.

  • 4
    2
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    § 37 SächsGemO – Öffentlichkeit der Sitzungen
    besagt, dass Sitzungen i.d.R. öffentlich sind, es sei denn es wird in begründeten Fällen beschlossen, dass sie nicht öffentlich sind. Ausdrücklich wird die Presse dabei nicht erwähnt.

    Die Einwohnerversammlung in Chemnitz am 01.02.2016 wird ebenfalls nicht öffentlich stattfinden, da lt. FP nur Chemnitzer Zutritt haben werden. Geht FP gegen diesen vermeintlichen Verstoss gegen die SächsGemO gerichtlich vor?

  • 4
    1
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    @moderator, jetzt habe ich Deinen Beitrag selbst nich zu Ende gelesen, Sorry , ist mir peinlich !
    Der Kommentar, auf den Du Dich vermutlich beziehst, ist eine Privatmeinung der sicherlich kompetenten Autoren ( 2 schon etwas ergraute Professoren aus Baden- Württemberg).
    Aber er ist halt kein geltendes Recht ! Und im § 22 SächsGemO steht nunmal nichts von zwingender Öffentlichkeit.

  • 4
    1
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    @moderator, leider stimmts nicht ganz.
    § 37 SächsGemO gilt für Stadtratssitzungen.
    Da habt Ihr zweifellos recht, dass bis auf wenige Ausnahmen der Öffentlichkeitsgrunsatz gilt. Hier handelt es sich aber offensichtlich um eine Einwohnerversammlung nach § 22 SächsGemO. Dort gibts keine Regelung zur Öffentlichkeit.
    Immer schön richtig lesen und vor allem immer zu Ende lesen !

  • 10
    6
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    Guten Abend Freie Presse. Da muß sich die FP schon mal an die eigene Nase fassen. Die Berichterstattung der letzten Jahre hat sich verschlechtert und besonders die einseitige Berichterstattung, alles linke ist gut und alles was uns nicht in den Kram passt ist schlecht, wenn nicht gar gleich rechtsradikal. Berichtet doch einfach wieder unabhängig und frei, lasst euch nicht lenken, so wie es vor einigen Jahren mal war. Dann bekommt ihr wieder mehr Abonnenten und ihr werdet nicht ausgeladen. Aber zur Zeit ist diese Reaktion richtig, um nicht in der Zeitung zu stehen, weil einem die Worte im Mund herumgedreht werden. Eigentlich schade.

  • 8
    4
    Moderator
    29.01.2016

    Dass der Ausschluss der Medien von der Einwohnerversammlung in Burgstädt im klaren Widerspruch zur Sächsischen Gemeindeordnung steht, ergibt sich aus Paragraph 37 derselben. Dieser Paragraph sieht vor, dass Sitzungen eines Gemeinde- oder Stadtrats öffentlich stattzufinden haben, was die Anwesenheit der Presse ausdrücklich mit einschließt. Zu der Gemeindeordnung existiert darüber hinaus ein juristischer Kommentar, der – einfach formuliert – das Gesetz interpretiert. Demnach gilt die Vorschrift, den Medien Zutritt zu gewähren, auch für Einwohnerversammlungen wie die am Mittwoch in Burgstädt.

  • 10
    3
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    Also ein einklagbares Recht der Presse auf Teilnahme an einer Einwohnerversammlung lese ich offen gestanden aus der Sächsischen Gemeindeordnung auch nicht heraus. Ich bin auch oft nicht einverstanden, wie tendenziös über die gesamte Flüchtlingsproblematik berichtet wird. Sorry liebe FP, aber das sind keine Fehler, das hat System, warum auch immer Ihr Euch dieser Selbstzensur unterwerft.
    Eines muß man aber feststellen: Gemessen an der Parteinahme der SPD-eigenen Blätter Sächsische Zeitung, Leipziger Volkszeitung und Morgenpost, vom MDR ganz zu schweigen, ist die Berichterstattung der FP geradezu objektiv.

  • 8
    3
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    § 4 SächsPresseG macht keine Aussagen über irgendwelche Versammlungen oder Sitzungen. Wenn eine Versammlung nicht öffentlich ist, so obliegt die Entscheidung einer Teilnahme dem Versammlungsleiter.

    Natürlich wäre es besser, wenn unabhängige Vertreter darüber berichten könnten. Dass die FP ihren Informationsauftrag leider zu oft als Nanny-Journalismusmission begreift und dabei auch journalistische Regeln missachtet, hat sie schon bei der Berichterstattung über Einwohnerversammlung gezeigt.

  • 10
    2
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    Die FP muss sich aber auch an die eigene Nase fassen. Einige Berichte über Ortsversammlungen waren doch sehr tendenziös und spiegelten das Meinungsbild vor Ort nur bedingt wieder.

  • 4
    0
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    Siehe auch § 4 SächsPresseG. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist im eine wichtige Grundlage der SächsGemO, wie überhaupt des staatlichen Handelns. Dem Bürgermeister sollte die Möglichkeit zur Begründung an gleicher Stelle geboten werden, um den Sachverhalt als Leser überhaupt erst einschätzen zu können.

  • 10
    4
    gelöschter Nutzer
    29.01.2016

    “Diese Praxis steht im klaren Widerspruch zur Sächsischen Gemeindeordnung.“ Aus §22 Einwohnerversammlung folgt das nicht. Woraus wird dieser behauptete Widerspruch geschlossen?