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Eine Mutter kämpft um ihr Kind

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Jugendamt und Gerichte verweigern bislang Rückkehr eines Fünfjährigen zur Mutter


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1616 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    05.01.2013

    Nein, das hat doch nichts mit Hass zu tun. Und schon gar nicht auf das System. Das ist doch Unsinn.
    Es ist nur die Wahrheit über die Machenschaften des Jugendamtes und komischer Gutachter auf die Entscheidungen gestellt werden. Verschwörerisch? Mit oder gegen wen denn?
    Dass Fachleute einmal darüber schauen sollten finde ich einen guten Lösungsansatz.
    Ich gehöre keiner Religion an doch ich weiß aus eigener Erfahrung im Umgang mit diesen Menschen noch aus DDR ?Zeiten, dass Sie harmlos sind. Auch wenn Sie an der Tür geklingelt haben habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ich lasse mich von niemandem ?bekehren? sondern entscheide selbst. Dann sind Sie auch schnell wieder weg. Habe auch lange nichts mehr davon gehört.
    Welcher Religion die Rs angehören darf auch keinerlei Rolle spielen.

    Meist sind es ja die Väter die die schlechten Karten haben. Doch es darf bei solchen Entscheidungen keine Gewinner oder Verlierer geben sonst sind immer die Kinder die Verlierer.

    Hass darf nicht aufkommen weil es um Kinder geht. Da dürfen solche Gefühle keinen Raum haben und Hass hat meist auch etwas mit Dummheit zu tun. Die Kleidung der Tatsachen mit meinen Worten mag sich vielleicht so angehört haben. Doch es ist kein Hass auf Systeme oder anderes.
    Zu meiner Einschätzungen und der Erkenntnis bin ich auf anderem Weg gelangt.
    Vielleicht hier noch etwas zum Nachdenken:

    ?Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. ?Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend?, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss?. . (EVP)
    ?Der Petitionsausschuss vermutet aufgrund der Unterlagen, die ihm vorliegen, dass der deutsche Staat einigen Eltern einen gerechten Prozess verweigert hat. Andere Eltern hätten Dokumente, die für ihren Gerichtsprozess wichtig gewesen seien, nicht einsehen können. Mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seien wahrscheinlich??
    ?..Dies ist nicht der erste Vorstoß des EU-Parlaments. Vor vier Jahren ist schon einmal eine Delegation nach Deutschland gereist, um die Willkür der deutschen Behörden und die daraus resultierende Machtlosigkeit mancher Eltern anzuprangern?. sagt Boulland.
    Quelle: F.A.Z.

    Schönes Wochenende

    Matthias

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    gelöschter Nutzer
    05.01.2013

    Ich finde, dass die Diskussion hier mittlerweile eine erschreckende Wendung nimmt, fast schon verschwörerisch wird.
    Dieser Fall von Claudia R. eignet sich nicht dazu, alle Vorurteile gegen das Jugendamt auszupacken. Wer hier bislang keine Rolle gespielt hat, ist der Vater! Warum wird er von seinem Kind so ferngehalten?
    Und welche Rollen spielen Religion und Werte bei dem Ganzen, die möglicherweise eine Integration in die Gesellschaft verhindern, wenn nicht gar verbieten?
    Wahrscheinlich wird auch wieder mein Hinweis verbannt, dass es sich bei der Familie um Anhänger der Zeugen Jehovas handelt oder gehandelt hat. Wie dem auch sei, Fakt ist, dass sich die Familie R. bislang wenig kooperativ zeigt. Damit verbauen sie sich, aber auch dem Kind eine gute Perspektive!
    Ich kann dem Beitrag von Alina nur beistimmen!
    Vielleicht sollten hier mal mehr Fachleute über den Fall diskutieren als Personen, die ihren ganzen Hass auf das System hier auskippen...
    Noch mal: Dieser Fall Claudia R. eignet sich nicht dazu. Oder wer kennt sie wirklich?

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    gelöschter Nutzer
    04.01.2013

    Hallo,
    der Text von Alina71 gefällt mir. Er klingt so erfrischend und es wäre wirklich schön wenn es so wäre.

    Viele glauben auch dass dies so ist. Denn was nicht sein darf kann ja auch nicht so sein.
    Hallo! Aufwachen!
    In Naivität ist das Volk schon die ganzen Epochen der Weltgeschichte Königen, Führern, Staatsratsvorsitzenden, Parteien und Kanzlern blind hinterhergerannt und hat sich ?einlullen? lassen.

    Natürlich hat sie recht. Niemand hat das Recht einem anderen Elternteil das Kind vorzuenthalten.
    Mütter nicht und Gerichte, zumindest nicht auf der Grundlage von Einschätzung zweifelhafter Gutachter.
    Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Auf beide. Das bedeutet in Worten Zwei an der Zahl.

    Es wäre echt schön wenn es so wäre wie Alina71 hier schreibt und ihr Idealismus Realität wäre oder einmal werden wird.
    Das wird noch etwas dauern. Und auch nur durch Druck, Druck durch anderer Länder, zu denen wir so gerne schauen wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, und Druck wenn der ganze Skandal des Jugendamt-Familiengericht-Gutachter-Paktes in seinem vollen Umfang ans Tageslicht kommt.
    Das Jugendamt benimmt sich wie der liebe Gott und das Gericht folgt den Entscheidungen des Jugendamtes wie ein dummes Hündchen an der Leine einer dicken selbstsüchtigen Kracke.
    Gutachter, und seien Sie noch so dumm, verlogen und unehrenhaft rennen hinterher biedern sich an und sind erwünscht. Die Gerichte schlagen Gutachter vor ohne deren Fähigkeiten vorher zu prüfen oder zu kennen.
    Warum nutzen die Gerichte keine Gutachter von der OPK sondern holen Hochstapler aus
    Bayreuth, die sich benehmen und Gutachten verfassen als müssten sie selbst in Behandlung.
    Medizinische Einschätzungen solcher Scharlatane werden von Gerichten akzeptiert obwohl sie überhaupt nicht dazu berechtigt sind solche abzugeben.
    Ich sage es Euch. Weil es dann richtige Fachleute wären. Anerkannte Spezialisten die sich kaum um das scheren würden, was frustrierte, lebensfremde kinderlose väter- oder mütterfeindliche Angestellte des Jugendamtes im Pakt mit den Familiengerichten wollen, sondern wissenschaftlich und medizinisch ihre Arbeit verrichten.
    Im Interesse unserer Kinder und nicht im Interesse der jeweiligen Neigungen der JA-Mitarbeiter.

    Es wird nichts geprüft! Es wird nur geprüft was es den Willen des Jugendamtes rechtfertigen kann. Kinder werden nicht nur zu Pflegeeltern gegeben sondern auch in von Spendendschungeln umgebene Einrichtungen verschleppt, an denen sich Initiatoren aus den altdeutschen Bundesländern mit der Dummheit und dem Glauben an den Glauben an mildtätige Zwecke eine goldene Nase verdienen.

    Doch Justitia hat die Augen doch eigentlich aus ganz anderen Gründen verbunden glaube ich.

    Trotzdem ein schönes Wochenende und Glaubt an das Gute, doch lasst das Böse nicht aus den Augen.

    Gruß Matthias

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    gelöschter Nutzer
    03.01.2013

    Bevor eine Zeitung, egal welche, solche Artikel schreibt, sollte genau recherchiert werden. Es sollten immer mehrere Seiten angehört werden, wie hier in dem Fall nicht nur die Seite der Mutter, vielleicht hätte man den Vater ebenfalls mal anhören sollen bzw. man hätte die ganze Vorgeschichte kenne müssen. Vielleicht wäre dann die Mutter, die ja hier in der Opferrolle dargestellt wird, in ein anderes Licht gerückt worden? Das einzige Opfer ist hier das Kind. Und sind wir doch mal ehrlich, wenn es dem Kind jetzt bei den Pflegeeltern so schlecht geht, wie von der Mutter und den Großeltern beschrieben wird, wäre das Kind dann noch dort ? Und wenn das Kind richtige Sehnsucht nach seiner Mutter hätte, würde das Jugendamt dann nicht einlenken und der Mutter wenigstens den Umgang gewähren, wenn auch nur teilweise?
    Das die Mutter dem Vater nach der Trennung das Umgangsrecht verweigert hat, finde ich nicht in Ordnung. Wenn Sie Zweifel an den Fähigkeiten des Vaters zu dem damaligen Zeitpunkt gehabt hat, hätte man ja erst einmal den Umgang gemeinsam durchführen können oder das Jugendamt um Hilfe bitten können. Diese Umgangsverweigerung hat ja die ganze Sache erst ins Rollen gebracht.
    Dem Jugendamt kann man hier nicht die Schuld am Kindesentzug zuschieben. Bevor man ein Kind der Mutter wegnimmt, wird der Sachverhalt von diesem geprüft. Man weiß in diesem Fall ja auch gar nicht was das Jugendamt der Mutter im Vorfeld bereits für Hilfen angeboten hat, die diese vielleicht nicht angenommen hat und auch ignoriert hat und ob Sie an Gesprächsangeboten des Jugendamtes teilgenommen hat. Den diese Hilfen werden vom Jugendamt angeboten und ein Jugendamt entzieht einer Mutter nicht einfach nur so und ohne vorherige Ankündigung Ihr das Sorgerecht. Es müssen also noch Vorkommnisse stattgefunden haben, die in diesem Artikel nicht erläutert werden. Die Mutter hatte genügend Zeit bei Zweifel weitere gerichtliche Klärungen herbeizuführen. Und warum das Gericht die Beschwerde der Frau abgewiesen hat, wissen wir hier auch nicht. Vermutlich war die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie doch notwendig und es hat nicht nur eine "Überbehütung" durch die Mutter stattgefunden wie hier so schön formuliert wurde.
    Wenn die Mutter Ihr Kind wieder haben möchte, dann wird Sie wohl mit dem Jugendamt zusammenarbeiten müssen und auch einige Kompromisse in Zukunft eingehen. Hätte ich als Mutter übrigens schon lange gemacht.
    Interessant wäre hier in dem Fall, was ist mit dem Vater? Hat er auch das Sorgerecht entzogen bekommen oder hat er zur Zeit vielleicht sogar Umgang mit dem Kind? Wäre doch interessant zu wissen.

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    gelöschter Nutzer
    01.01.2013

    Hallo Leute, die Meinungen weiter unten hier sind teils erschreckend.
    Man sollte sehr froh darüber sein, dass es eine Zeitung wie die "Freie Presse" gibt, die den Mut hat dieses brisante Thema zu berühren. Kaum eine andere Zeitung findet den Mut dazu. Meist erst wenn Kinder zu tote geprügelt wurden, aus dem Fenster geworfen wurden, im Müll gefunden wurden oder verhungern mussten. Dann schreiben auch andere Zeitungen. Doch das Jugendamt ist ja niemals Schuld. Es war sicher nie Zeit sich darum zu kümmern oder man hatte keine Anhaltspunkte dafür. Das Jugendamt ist meist mit den vielen Papieren für Inobhutnahmen oder Sorgerechtsentziehungen von Eltern befasst, wo der eine oder andere sich um sein Kind kümmern will, weil das andere Erziehungsteil versagt hat. Es aber auf keinen Fall tun soll und nicht darf. Weil das JA es so will!
    Also entlarvt euch nicht selbst in dem ihr auf die Presse schimpft. Das fällt ja direkt auf und wirkt recht hilflos.
    1991 verwandelte sich das JA auf der Grundlage des nach SGB VIII in eine Art Dienstleistungsbehörde. Das Grundprinzip ist jedoch geblieben. Das Jugendamt entscheidet weiterhin wie ab 1939 ("Ab 1939 übernahmen die Jugendämter weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung," - Quelle: Jugendamt-infos.de) über das Wohl fremder Kinder. Oft Menschen die keinerlei Erfahrung mit eigenen Kindern besitzen, nicht wissen wie Väter und Mütter fühlen, nichts davon wissen welche emotionalen Bindungen Kinder und ihre Eltern haben und nur nach Ihrem vom Studium noch übriggebliebenen Unterlagen handeln, sowie aus Hilflosigkeit teils bei Verhandlungen mit zweifelhaften Gutachtern zusammenarbeiten arbeiten müssen und alles andere sehr bewusst ignorieren.
    Eltern haben nur nach der Einstellung der jeweiligen Jugendamtsmitarbeiter etwas zu sagen wenn Sie "kooperationsbereit" sind und den Vorstellungen der jeweiligen Mitarbeiterin entsprechen und folgen.
    Dabei wurde doch 1991 alles geändert. Glaubte man! (Quelle "Handbuch der Kinder- und Jugendhilfe", Struck, Wolff, Schroer, Juventa-Verlag) das an die Stelle der eher eingriffs- und ordnungsrechtlichen Regelungen des Jugendwohlfahrtsgsetzes (JWG) trat. Der gesellschaftliche Auftrag der Jugendhilfe ist nicht auf die Sicherung individueller Rechtsansprüche (z.B. Kindergartenplatz, Hilfen zur Erziehung) und allgemeine Förderung (z.B. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes) sowie die Gewährleistungsverpflichtung zum Vorhalten einer jugendhilfegerechten Infrastruktur beschränkt, sondern Jugendhilfe hat einen jugendpolitischen Auftrag zur allgemeinen Förderung von Kindern und Jugendlichen.
    Wo gibt es eine Jugendhilfegerechte Infrastruktur? An den Tankstellen-Treffs? Oder den Parklätzen?
    Wie sieht diese die Förderung dieser Infrastruktur aus?
    Nicht der Dienstleistungsapparat muss mit den leiblichen Eltern kooperieren sondern es ist umgedreht. "Unabhängige" Gutachter unterstützen wohlwollend die Meinung des Jugendamtes. Die meisten sind selbständig und würden kaum wieder beauftragt werden wenn Sie sich gegen Ihre Auftraggeber stellten. Natürlich werden diese vom Gericht bestellt, doch das Gericht macht genau das was das Jugendamt will. Und die Gutachter müssen ja auch Ihre Familien ernähren können. Kann man denen nicht mal übel nehmen. Sind zwar ehrlos und feige dann. - Aber was soll´s.
    Bei Jugendamt und Gericht beliebt.
    Manche Kinder kommen in Pflegefamilien wie bei der Fam. R.
    Manche Kinder werden auch in private, von einem undurchsichtigen Spendendschungel umgebene private Träger gegeben, für die innerstaatliche Kontrollorgane Desinteresse an dessen Machenschaften zeigen weil das Thema Jugendamt öffentlich besser nicht angesprochen werden sollte. Außerdem könnten Dinge dabei herausgeben, mit denen sich das Jugendamtes und die Familiengerichte blamieren. Doch Sie kommen raus.
    Die Geschichte der Rs erinnert mich an den Untergang der Titanic.
    Wenn die Spitze dieses Eisberges der macheschaften des Jugendamtes ignoriert wird, geht man unter. Doch für viele Kinder, Mütter und Väter ist es dann zu spät! Die Urbindung zum Kind zerstört, Menschenrechte mit Füßen getreten weil man die Rügen des europäischen Gerichtshofes ignoriert. Man redet lieber über China und lenkt von den eigenen Menschrechtsverletzungen ab.
    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen islamischen Feiertag für Bayern gefordert. "Fakt ist doch: Manche islamischen Feiertage haben für Muslime einen immens hohen Stellenwert, ..."
    Der Stellenwert der Mütter und Väter im eigenen Land wird in anmaßender, menschenverachtender Weise jedoch weiterhin ignoriert.
    Es wäre natürlich völlig falsch nur die eine Seite zu sehen. Natürlich ist das Jugendamt für die Kinder und Jugendlichen oft auch eine Hilfe und Erlösung und viele Mitarbeiter geben sich große Mühe und bringen eigene Erfahrungen mit dem Herzen und durch das Gefühl für eigene Kindern ein. Ich habe selbst solche Mitarbeiter kennen gelernt.
    Doch das Jugendamt sollte abgeschafft werden und durch ein "Amt für Hilfe in der Erziehung" umstrukturiert werden. Die Machenschaften mit den Gerichten, deren Vorschreibungen für Beschlüsse durch öffentliche Kontrolle unterbunden werden. Es müssten mehr ehrenamtliche Helfer gefunden werden und für Kinder und Jugendliche eine bessere Infrastruktur im Leistungsangebot gefunden werden.
    Leider ist sehr schwer solche Leistungsangebote mit Spenden zu finanzieren denn es gibt noch zu viele die lieber eine Spende für den Fußball- oder Faschingsverein zur Verfügung stellen als für die Förderung unserer Kinder und Jugendlichen.
    Viele Grüße und ein vor allem gesundes 2013

    wünscht euch Matthias

  • 1
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    gelöschter Nutzer
    01.01.2013

    das ist wieder typisch Deutschland, oder noch typischer: neue Bundesländer. Mir kommt der Eindruck, das Arbeithabende (Behörden) Beschäftigungsmissbrauch betreiben um beschäftigung zu haben!!! Es gibt viele Fälle, in denen der Jugend Schaden zugeführt wird, und wo aus bequemlichkeit weggeguckt wird, aber stattdessen maßen sich die Behörden an, bewerten zu können, wie groß eine Mutterliebe sein darf!!??. Wer gibt dazu die Richtlinien vor? - Sollten demnächst "Elternführerscheine" eingeführt werden, um zu wissen, wieviel Kindesliebe diese vergeben dürfen? --- Eine Empfehlung an die JuA-Leitung: der Auftrag heißt dachte ich, Familien zu unterstützen, und nicht zu zerschlagen!!! Bleibt nur noch ein Satz zu dem Gericht - ein Richter sollte Recht sprechen, aber es folgt immer nur einer Behörde. Für das Neue Jahr 2013 wünsche ich den Vogtländern, den Kopf zum denken zu gebrauchen und nicht zum blinden nachlaufen. Den Elten hier möchte ich aber noch meinen Respekt aussprechen dafür, sich mit einer privaten Sache öffentlich zu presentieren - das bedeutet Courage

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    29.12.2012

    Was unter dem Vorwand , Kindeswohlgefährdung an Schindluder von den Jugendämtern getrieben wird ist nahezu unfassbar. Dies erinnert mich an nichts anderes als an die Stasimetoden der untergegangenen DDR um ausreisewillige Familien zu erpressen.
    Sicherlich gibt es in jeder Familie einmal Verwerfungen welche als Kindeswohlgefährdung betrachtet werden könnte, doch um ein Kind der Mutter und den treusorgenden Großeltern wegzunehmen zu können, müssen sich drastischere Situationen abspielen als dies bei Familie Ronneburg der Fall war.
    Dieser Vorgang ist ein eindeutiger Schlag gegen die Familie überhaupt. Wenn der Bundestag den Jugendämtern derartige Vollmachten erteilt, das diese sich aufführen können wie die Herrgötter, machen diese sich ebenso schuldig, wie Verantwortungslose Mitarbeiter der Jugendämter. Denn wenn sich das Jugendamt wirklich um des Kinderwohles kümmern möchte, hätte es genügend andere Möglichkeiten, ohne das Kind der Familie gewaltsam zu entreißen.
    Das sich Mitarbeiter des Jugendamtes auch noch dagegen Auflehnen, das der Fall an die Öffentlichkeit gebracht wird ist der Höhepunkt an Arroganz dieser Behörde.
    Hoffentlich wird der Druck so unerträglich, dass alle an diesem Unrecht beteiligten, alles tun um das Kind so schnell wie möglich der Mutter und deren Großeltern zurückzuführen.
    Mit freundlichen Grüßen

    H. Müller.

  • 0
    1
    gelöschter Nutzer
    27.12.2012

    2 Sachen:
    1. Es geht um das Kind. Das Kind steht im Mittelpunkt dieses ganzes Hickhacks. Der Jugendamtsleiter handelt richtig indem er nicht noch mehr Öl ins Feuer gießt. Dass die Familie derart in die Öffentlichkeit tritt macht die Sache nicht leichter, im Gegenteil. Schade dass sich die Freie PResse ebenso wie der VAMV dafür nutzen lässt. Das Jugendamt hat nun mal die Aufgabe das Kind zu schützen, wenn es sich nicht entsprechend entwickeln kann.
    2. Der ganze Artikel ist auf Tränendrüsen aus, schon der Titel, und dann der erste Absatz, dass Claudia R. zu Weihnachten nichts zu feiern hätte.

    Ich würde mir etwas mehr Sachlichkeit in der Angelegenheit wünschen, vor allem von der Freien Presse! Es gehört nicht immer alles gleich in die Presse, wenn es nicht umfassend aufbereitet ist. Dem Jugendamt den Schwarzen PEter zuzuschieben ist hier nicht gerechtfertigt, wenn die Argumente des Amtes - aus gutem Grunde - nicht in die Öffentlichkeit getragen werden.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    20.12.2012

    Warum auch immer die Mutter dem Vater bzw. dem Kind den gemeinsamen Umgang verwehrte: Sie hat dazu kein Recht. Es sei denn, dies wird durch ein Gericht verfügt. Man sollte nicht vergessen, dass der Leidtragende in solchen Fällen immer das Kind ist. Meist schon durch die Trennung an sich traumatisiert, wird es durch den fehlenden Kontakt zu einem Elternteil nur noch schlimmer. Und wenn der Mutter das Sorgerecht entzogen wird, wird wohl auch die Mutter irgendein Problem haben. Der Artikel stellt die Mutter als Opfer dar, nicht das Kind, welches das eigentliche Opfer ist. Keiner der Kommentatoren ist auf Grund fehlenden Hintergrundwissens wirklich in der Lage, sagen zu können, was tatsächlich ablief. Wie gesagt, beide Elternteile sollten im Interesse des Kindes über ihren Schatten springen, und gemeinsam (auch mit dem Jugendamt) Regelungen finden, welche dem Wohl des Kindes entsprechen. Dass das manchmal wegen der eigenen gekränkten Eitelkeit nicht leicht ist, ist klar.
    Aber viele andere Eltern haben es geschafft, warum also sollte das hier nicht möglich sein.

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    20.12.2012

    und ich frage mich ernsthaft,wie jemand urteilen kann anhand eines Fotos,ohne die Frau bzw.den Fall genau zu kennen.Für mich hat das Amt völlig überzogen reagiert.

  • 0
    2
    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Ich frag mich ernsthaft, wer meinen unten stehenden Kommentar negativ bewertet.

    Fakt ist, dass die Frau mit der Weigerung, dass ihr Kind Umgang zu leiblichen Vater bekommt, gegen das deutsche Recht verstossen hat.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Jugendämter das Sorgerecht nie einfach so und ohne Ankündigung entziehen.

    Die Frau muss jegliche Hinweise aufs Umgangsrecht und Gesprächangebote von Seiten des Jugendamtes ignoriert haben. Sie hatte genügend Zeit bei Zweifel am Umgang gerichtliche Klärungen herbeizuführen.

    Damit hat sie selber die Misere ihres Kindes verursacht. Sie ist an der Unterbringung in einer Pflegefamilie schuld.

    Und letztendlich entzieht nicht das "böse" Jugendamt das Sorgerecht, sondern ein Amtsgericht. Und warum diese Frau gegen den Gerichtsbescheid nicht sofort Beschwerde eingelegt hat, ist absolut fraglich.

    Dass das Jugendamt jetzt einlenkt mit Besuchsangeboten, heisst noch lange nicht, dass diese Frau das Sorgerecht wiederbekommt, das entscheidet eben nicht das Amt, sondern ein Gericht.

    Und was der Frau garnicht schmecken wird ist, dass bei Rückerlangung des Sorgerechtes natürlich der Umgang zum leiblichen Vater gewährleistet werden muss.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Der Artikel ist hoffentlich richtig recherchiert, denn wenn dies so wie geschrieben stimmt, dann ist die Verhältnismäßigkeit in keiner Weise gewahrt. Dem Kind, dass unter der Trennung der Eltern bestimmt sehr leidet, dann auch noch die Mutter zu entziehen, kann man nicht nachvollziehen.
    Die Meinung von mary77 hinsichtlich der Fähigkeiten der Mutter ist einfach nur arrogant. Sich eine Meinung über einen Menschen an Hand eines Bildes und eines Artikels zu bilden......
    Man kann nur hoffen, dass in diese Angelegenheit nun wirklich Bewegung kommt.

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    2
    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Die Dame ist doch selber schuld. Jeder weiß doch heutzutage, dass Umgangsverweigerung ohne trifftige Gründe zum Entzug des Sorgerechts führt.

    Wenn sie wirklich der Meinung war, dass der Umgang mit dem leiblichen Vater schlecht für das Kind gewesen wäre, hätte sie das am Amtsgericht klären lassen müssen. Aber einfach so den Umgang verweigern, geht natürlich nicht und wenn das Kind dann noch im retardierten Zustand aufgefunden wird, ist völlig klar, dass das Jugendamt reagiert.

    Und wenn ich mir die Dame auf dem Bild so anschaue und im Text permanent von "Oma und Opa" die Rede ist, frag ich mich ob sie selber schon erwachsen genug ist. Scheinbar ist sie nicht einmal in der Lage ohne ihre eigenen Eltern irgendwelche Schritte zu gehen.

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    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Manchmal denken die Jugendämtler aber auch wie de doofen!

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    gelöschter Nutzer
    19.12.2012

    Das Jugendamt kann es aber auch nicht richtig machen. Machen se nix und es passiert was - sind se de doofen --> machen se was --> sind se a de doofen.

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    GERRO
    19.12.2012

    Das Vogtland schießt wie immer den Vogel ab. Gebt der Mutter ihr Kind zurück! Sofort! Gleichzeitig sollte eine Mutter - Kind - Kur angeboten werden, mit ärztlicher Betreuung, um den angerichteten Schaden zu beseitigen. Macht der Mutter klar, dass der Papa, sofern er nicht ein ganz Schlimmer ist, wenigstens das Recht auf den Umgang mit seinem Sohn hat. Nicht einmal Dieben, Räubern und Erpessern werden Kinder weggenommen, oder doch?