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Reingelegt - diesmal hat es mich erwischt

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Der drittschlimmste Vorwurf, den man einem Journalisten machen kann, ist dieser, wie ihn eine Leserin mir heute am Telefon tatsächlich genau so um die Ohren gehauen hat: "Da haben Sie mal wieder tüchtiges Amtsdeutsch verfasst." Das kränkt jeden Redakteur, weil es doch gerade zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört, die Informationen von Behörden von unnötigen Sprachhülsen, komplizierten Satz- und Wortstrukturen sowie wertenden Verschleierungen zu befreien, damit die Leser nur das bekommen, was sie wollen und worauf sie ein Recht haben: Eine leicht verständliche und wertneutrale Information; und sonst nichts.

Also machte ich mich auf, die Ehre meiner Kollegen mit allem zu verteidigen, was mir an Argumenten zur Verfügung steht und bat die Anruferin, mir zu sagen, was sie in der Zeitung gefunden hatte. Sie hat es mir dann vorgelesen, ich zitiere jetzt nur den Anfang und das Ende: "Insofern ergeht die Aufforderung an den Eigentümer (...) seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung erfolgen wird."

Niemals - das hat kein Journalist geschrieben, da war ich mir ganz sicher. Also bat ich die Anruferin, mir die Ausgabe und die Seite zu nennen, auf der sie diese Zeilen gelesen hatte. Auch das hat sie getan, nach weniger als einer halben Minute hatte ich die die Lokalseite vor mir auf dem Monitor. Während ich von links oben nach rechts unten die Überschriften las, hörte ich ein merkwürdiges Geräusch in meinem Kopfhörer; es klang ein bisschen so wie mein Kater, wenn er versucht, sich seiner verschluckten Haare zu entledigen.

"Ich finde den Artikel nicht, wo steht er denn genau?" fragte ich die Anruferin, die mir nicht mehr antworten konnte, weil das Lachen aus ihr heraus brach; bis sie schließlich tief Luft holte und sagte: "Na ganz unten rechts auf der Seite." Ich zog die Seite mit der Lupe auf dem Bildschirm weiter auf, mein Blick blieb bei einer Anzeige hängen, ich las die Überschrift: "Amtliche Bekanntmachungen."

"Da haben Sie mich jetzt aber ganz schön reingelegt", sagte ich. Doch die Leserin am Telefon beichtete mir augenblicklich: "Ich hatte das gar nicht vor, das ist mir nur so rausgerutscht, tut mir leid." Nachdem sie sich von dem Lachanfall erholt hatte, erklärte sie mir ihr eigentliches Anliegen: In dieser Mitteilung eines Amtsgerichts wird zuerst darüber informiert, dass der Eigentümer eines Grundstücks vor mehr als 80 Jahren verstorben ist, bevor der Eigentümer quasi ultimativ aufgefordert wird, sich zu melden. "Ich will dort mal anrufen und fragen, was dieser Quatsch soll. Können Sie mir schnell mal  raussuchen, wie man das Amtsgericht erreicht?" Nichts leichter als das.

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