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Wer sich umdreht, hat nichts zu lachen

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Bei meinen Gesprächen zwischen zehn und zwölf weise ich die Leser manchmal darauf hin, wie wichtig es ist, dass sich die Menschen, wenn sie einen Missstand als solchen erkannt haben, damit an die verantwortlichen Stellen wenden, damit er beseitigt werden kann. Und wenn das Problem häufiger vorkommt, von dem sie mir berichtet haben, dann fordere ich sie vielleicht sogar auf, sich an den hiesigen Abgeordneten im Land- oder im Bundestag zu wenden, damit dieser darüber nachdenken kann, ob sich für seine Partei oder seine Fraktion das Nachdenken über eine Gesetzesinitiative zur Beseitigung des Grundübels für den Missstand nachzudenken. Bei diesem einen Anrufer habe ich das offensichtlich überzeugend getan:

"Nachdem wir vor ein paar Tagen darüber gesprochen haben, habe ich jetzt einen Brief an unseren Europaabgeordneten geschrieben, den ich Ihnen als Kopie zukommen lassen werde", sagte mir der Mann und fügte hinzu: "Darin bitte ich ihn, sich für eine europaweite Regelung einzusetzen, denn ich bin davon überzeugt, dass dieses Problem auch in den anderen Ländern besteht und schon als Ursache für den einen oder anderen Verkehrsunfall angesehen werden muss." Ich habe mich im Voraus für das zu erwartende Schreiben bedankt und mich freundlich von dem Anrufer verabschiedet. Zum Hintergrund:

Der Leser hatte vor einigen Wochen in Chemnitz einen Autounfall verursacht; der Schuld lag eindeutig bei ihm, so ganz wollte er sich damit aber nicht abfinden. Mit seinem Wagen war er in einer Nebenstraße in einem beliebten Wohnviertel aus der Gründerzeit unmittelbar nach dem Passieren einer Kreuzung auf ein geparktes Auto aufgefahren und hatte dieses am linken hinteren Kotflügel erheblich beschädigt. Als Ursache für dieses fahrlässige Verhalten gibt der Mann die Tatsache an, dass er sich, als er auf der Suche nach der richtigen Straße war, während der Fahrt umdrehen musste, weil das Straßenschild, das er ins Visier genommen hatte, nur von der  anderen Seite aus zu lesen war. Nun ist der Leser der Ansicht, wenn der Name der Straße auf beiden Seiten des Schildes zu lesen gewesen wäre, hätte er sich nicht umdrehen müssen und der Unfall wäre nicht passiert. Also ist er zu der Überzeugung gelangt, dass freistehende Straßenschilder grundsätzlich von beiden Seiten bedruckt sein sollten, um zu verhindern, dass sich Autofahrer umdrehen müssen, um die Namen zu lesen. Dies sei mit Sicherheit kein rein deutsches Problem, weshalb er davon ausgeht, dass eine europaweite Regelung für solche Straßenschilder sinnvoll sei.

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