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Sachsen gehen in einigen Orten auf eigene Faust auf Streife

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Weniger Polizei, mehr Einbrüche: Im Freistaat sorgen Bürgerwehren selbst für Sicherheit, weil sie sich vom Staat nicht ausreichend geschützt fühlen. Das Innenministerium warnt jedoch davor.


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88 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    0
    Pixelghost
    03.04.2015

    Das Innenministerium reagiert nervös? Es hat diese Situation doch erst zugelassen.

  • 3
    0
    webnotar
    02.04.2015

    Ich zolle den Bürgern großen Respekt, die Zivilcourage zeigen und - in ihrer wertvollen Freizeit - beherzt und durchaus mutig handeln, um die ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG aufrecht zu erhalten. Ich bin sicher, dass solche Bürgerstreifen sich fast ausnahmslos den geltenden Gesetzen entsprechend verhalten; außerdem gilt der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.
    Ein vorbeugendes Handeln im bloßen Verdachtsfall ist der Bürgerstreife selbstverständlich nicht erlaubt. Die Bestimmungen über Notwehr und Nothilfe sowie der "Jedermannparagraph" machen aber ein (strafrechtlich zwar tatbestandsmäßiges aber als gerechtfertigt geltendes und damit strafloses) aktives Eingreifen zum Schutz von eigenen und fremden Rechtsgütern möglich, wenn und während diese tatsächlich angegriffen werden.
    Dass die Helfer bereits im Vorfeld von offizieller Seite verbal gebremst und später vielleicht in die "Mühlen der Justiz" geraten können, tatsächlich rechtsbrechende Straftäter aber umfangreichen Rechtsschutz genießen, ist der Bereitschaft der Bürger, sich für den Wert "Sicherheit" aktiv einzusetzen, vermutlich zumindest abträglich.

  • 8
    0
    gelöschter Nutzer
    30.03.2015

    Der Ministeriumssprecher trifft genau den Ton, der Bürger so wütend macht. Gut, nennen wir die Sache anders: Nicht Bürgerwehr, das klingt so nach Gewaltanwendung, sondern Bürgerstreife, Bürgerkontrolle o.a.. Auf alle Fälle kann der Staat niemanden verbieten, nachts durch die Gegend zu laufen und die Augen offen zu halten. Im Grunde muss der Bürger von zwei Seiten Ungemach befürchten, von Seiten der Kriminellen und von Seiten des Staates, der sich mehr Sorgen um Einbrecher macht, als um Bürger, die Opfer werden könnten. Statt sofort mit dem Satz zu drohen:
    " Bürgerwehren agieren ohne gesetzliche Grundlage und verstoßen gegen den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols," hätte der Ministeriumssprecher auch sagen können:" Wir beraten die Bürgerstreifen über Risiken und Gefahren und belehren sie darüber, was sie dürfen und was nicht." Dann würde man aber eingestehen, dass der Staat gewaltig versagt, wenn es um den Schutz der Bürger und ihrer Habe geht.

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    30.03.2015

    BAMBI des Tages für den lustigsten und vor allem kompetentesten Beitrag zu vorliegenden Artikel!

    Glück auf !

  • 11
    0
    Pixelghost
    30.03.2015

    Alles was wird tun, jeder Schritt den wir machen, ja sogar das Leben in den eigenen 4 Wänden, erfolgt auf irgend einer rechtlichen Grundlage. Erst wenn gegen diese rechtlichen Normativen verstoßen wird, wird es problematisch. Wenn Bürger durch ihre Gemeinden laufen und auf Sicherheit und Ordnung bedacht sind, ist das deren gutes Recht.

  • 12
    0
    gelöschter Nutzer
    30.03.2015

    In der heutigen Ankündigungs-E-Mail steht folgendes: "Bürger gehen selbst auf Streife. In Sachsen ist das keine Seltenheit
    mehr. Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht." Entschuldigung, das ist falsch. Warum verbreitet die FP eine solche Lüge? Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch das Zitat des Innenministeriums: "Bürgerwehren agieren ohne rechtliche Grundlage ...". Was meint der Sprecher mit Bürgerwehren? Wirklich nur auf "Streife" gehende Bürger? Falls ja, dann sollte man schleunigst kompetente Personen im Innenministerium einstellen und die unfähigen wegen Inkompetenz entlassen. Korrekt sind die Aussagen von Martin Heger: Notwehr und Nothilfe sind gesetzlich festgeschrieben. Ebenso ist nach StPO §127 die Jedermann-Festnahme möglich. In diesem rechtlichen Rahmen darf jeder Bürger agieren. Genau im selben rechtlichen Rahmen bewegen sich auch alle privaten Sicherheitsdienste oder Hausdetektive, welche kein einziges zusätzliches Recht haben. Die Polizei darf zusätzlich lediglich die Personalien feststellen. Grundlos darf auch die Polizei niemand festnehmen - bei begründetem Verdacht allerdings schon. M.E. hätte man die einen völlig falschen Eindruck machenden Aussagen des Innenministerium entweder in das korrekte Umfeld wiedergeben müssen oder direkt danach die aktuelle Gesetzeslage stellen müssen. Das dies irgendwo später in einem Extra-Absatz erfolgt und auch noch als "Einschätzung" abgewertet wird, kann ich nicht so recht verstehen. Evtl. wäre auch für Journalisten ein wenig mehr Recherche möglich?

  • 1
    15
    gelöschter Nutzer
    30.03.2015

    Zu wenig Polizei ? Nach dem aktuellen Konzept "Polizei2020" bleibt die Zahl der Streifen- und Bereitschaftspolizisten unverändert - lediglich die (polizeiinterne) Verwaltung soll deutlich gestrafft werden. Insoweit ist kein Grund für die gewerkschaftlichen Kassandra-Rufe zu erkennen. Daß Bürgerwehren keinerlei polizeiliche Befugnisse haben, dürfte jedem ohne Weiteres einleuchten: Beim derzeitigen Stand der Unterhaltungselektronik sollte es auch kein Problem sein, sein Eigentum wirkungsvoll zu sichern, ohne sich selbst der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen. Daß da jetzt gleich wieder der Untergang des Abendlandes herauf beschworen wird, weil ein paar professionelle Kaffeekocher, Fahrtkostenabrechner und Urlaubsplaner nicht wieder ersetzt werden, paßt allerdings ins Bild. An effizienter Polizeiarbeit scheint die Gewerkschaft kein besonderes Interesse zu haben.

  • 16
    0
    gelöschter Nutzer
    30.03.2015

    Die Bürgerwehr verstößt gegen den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Dann muss der Staat dieses Monopol aber auch ausüben und ausreichend Polizisten einstellen. Man hat den Eindruck, die Herren in Dresden haben längst jeglichen Blick für die Realität verloren. Solange sich die Bürgerwehren im rechtlich möglichen Rahmen bewegen, ist das offenbar die einzige Möglichkeit Eigentum zu schützen, wenn sich der Staat auf Grund der Unfähigkeit unserer Landesregierung nicht in der Lage sieht seine Aufgaben zu erfüllen.