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Einer von zwei Panzerwagen der sächsischen Polizei. Er soll bei Terror- und speziellen Gefahrenlagen zum Einsatz kommen.

Foto: Uwe Mann/Archiv

Polizei-Panzerwagen sollen Maschinengewehre bekommen

Sachsens Innenministerium verweist auf das geplante Polizeigesetz, das dies zulässt. Die Opposition schlägt Alarm.

Von Kai Kollenberg
erschienen am 16.05.2018

Dresden. Zwei Panzerwagen des Typs "Survivor R" hat die sächsische Polizei seit vergangenem Dezember im Einsatz. Die Anti-Terror-Fahrzeuge verfügen bereits jetzt über modernste Videotechnik und können Reiz- sowie Nebelgas verschießen. Das Innenministerium will die beiden Wagen nun weiter aufrüsten. Sie sollen mit Maschinengewehren ausgestattet werden. Voraussetzung ist, dass das neue Polizeigesetz nach den bisherigen Plänen der Landesregierung beschlossen wird, wie das Innenministerium bestätigte. Derzeit wird der Entwurf beraten.

"Die Ausstattung der Allschutz-Transportfahrzeuge ,Survivor R' richtet sich nach dem polizeilichen Bedarf und den rechtlichen Rahmenbedingungen", teilte ein Sprecher mit. "Sind zur Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben der Polizei Maschinengewehre erforderlich", sehe der Gesetzentwurf diese Möglichkeit vor. "Diese schließt auch eine Ausrüstung der Allschutz-Transportfahrzeuge mit einer solchen Bewaffnung ein."

Die beiden Panzerwagen kommen bei Terror- oder speziellen Gefahrenlagen zum Einsatz. Ein Fahrzeug war beispielsweise am Montag in Königsbrück vor Ort, als sich ein gesuchter Mann in einem Wald verschanzt hatte und auf Polizisten schoss. Innenminister Roland Wöller (CDU) verwies am Dienstag explizit darauf, wie bedeutend der Technikeinsatz war. Die Ausrüstung sei entscheidend für den Erfolg gewesen.

Politiker der Opposition zeigten sich hingegen entsetzt über die Pläne der Landesregierung. "Eine Ausrüstung des ,Survivor R' mit einem eingebauten Maschinengewehr würde nicht weniger bedeuten, als dass die sächsische Polizei demnächst Kriegsgerät in der Garage stehen hätte", sagte der innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann. Der Linken-Innenpolitiker Enrico Stange kritisierte das Innenministerium ebenfalls scharf: "Polizeifahrzeuge dürfen keine Schützenpanzer sein - schließlich befinden wir uns nicht im Bürgerkrieg."

Nach den geplanten Änderungen des Polizeigesetzes sollen die Spezialkräfte der Polizei auf mehr Waffen zugreifen können. Für sie sollen neben Maschinengewehren ebenso Handgranaten zugelassen werden.

Nach dem Höhepunkt der Proteste in München gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz am Himmelfahrtstag mit 30.000 Teilnehmern kamen am Dienstag mehrere hundert Demonstranten auf den Maxmonument-Platz, um gegen die Verabschiedung des Gesetzes im Landtag zu demonstrieren.

Foto: Peter Kneffel/dpa

Sicherheit sticht Bürgerrechte 

Von Christoph Trost und Ronny Schilder

Das Polizeiaufgabengesetz in Bayern lässt die Wogen hochschlagen. Am Dienstagabend wurde es im Landtag in München beschlossen. Auch in Sachsen sind neue Regeln in Arbeit.

Weshalb sind neue Polizeigesetze wie jetzt in Bayern eigentlich notwendig?

Eine Neufassung ist nötig, weil die bestehenden Gesetze an europäische Datenschutzvorgaben und an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden müssen, das 2016 zum Gesetz über das Bundeskriminalamt entschied. Die Neufassung passiert derzeit auch in anderen Bundesländern. Im Bereich des Datenschutzes sehen Experten durchaus eine Stärkung von Bürgerrechten: So sollen Daten, die bei einer Online-Überwachung anfallen, von unabhängiger Stelle daraufhin geprüft werden, ob sie private Bereiche tangieren. Dann sollen sie nicht verwendet werden dürfen. Die Bayerische Staatsregierung allerdings nutzt die ohnehin nötige Neuregelung gleichzeitig, um die Kompetenzen der Polizei teils deutlich zu erweitern. Sie argumentiert unter anderem, die Polizei müsse mit neuen Herausforderungen für die innere Sicherheit Schritt halten, auch in technischer Hinsicht.

Wofür wird das bayerische Gesetz so massiv kritisiert?

Kritiker beklagen, dass Bayern damit das schärfste Polizeirecht der deutschen Nachkriegsgeschichte habe. Ein zentraler, grundsätzlicher Kritikpunkt ist die Absenkung der Eingriffsschwelle für die Polizei: Sehr viel mehr Befugnisse als bisher können die Beamten künftig nicht erst bei einer "konkreten", sondern schon bei einer "drohenden" Gefahr anwenden. Der Begriff der "drohenden Gefahr" ist zwar nicht neu, er steht so schon seit einem Jahr im Gesetz - wobei Kritiker darauf verweisen, dass der Begriff eigentlich im Zuge der Terrorbekämpfung eingeführt worden sei. Er wird nun aber eben bei deutlich mehr Polizeibefugnissen als bisher Anwendung finden. Ein weiterer Kritikpunkt: Der Begriff sei viel zu unbestimmt. Sogar Juristen sind sich uneins: Der Richter am Landgericht München I, Markus Löffelmann, beklagte in einer Anhörung im Landtag einen Paradigmenwechsel im bayerischen Polizeirecht: Jeder bayerische Polizist bekomme mehr Befugnisse bei der Gefahrenabwehr als das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terror.

Welche neuen Befugnisse bekommt die Polizei - und was sagen Kritiker dazu?

Umstritten ist beispielsweise die Auswertung von DNA-Spuren schon zu Fahndungszwecken. Das Innenministerium argumentiert, mit einer DNA-Untersuchung von Geschlecht, Augen-, Haut- und Haarfarbe, Alter und Herkunft könne "der Kreis der potenziellen Gefährder eingegrenzt werden". Kritiker, darunter im Übrigen auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri, stören sich daran, dass die Polizei das genetische Programm eines Menschen auswerte, also zu Zwecken der Gefahrenabwehr in die Gene "hineinschauen" dürfe. Umstritten ist auch die Ausweitung des Einsatzes von Körperkameras ("Bodycams") durch Beamte, auch in Wohnungen und ohne dass dies anschließend durch einen Richter bestätigt werden müsste. Ebenso umstritten sind eine Vielzahl "technischer" Befugnisse, die die Polizei bekommen soll, etwa der Zugriff auf Cloud-Speicher. Petri hatte erklärt, die neuen zahlreichen Datenverarbeitungsbefugnisse halte er "unter Freiheitsaspekten für problematisch". Was nicht stimmt: dass künftig jeder Streifenpolizist Handgranaten und Sprengstoff einsetzen darf, wie manche Kritiker behaupteten. Das dürfen nur die beiden Spezialeinsatzkommandos auf Anordnung des Polizeipräsidenten.

Hat die CSU auf die Kritik der vergangenen Monate reagiert?

Ein bisschen. Einige Punkte wurden abgeschwächt oder entfallen. Beispielsweise wird auf die automatisierte Gesichtserkennung bei Videoüberwachungsmaßnahmen verzichtet. Doch der zentrale Kritikpunkt, nämlich an der Ausweitung der polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten schon bei einer "drohenden Gefahr", bleibt. Ministerpräsident Markus Söder hat lediglich eine breite Informationsoffensive über die neuen Regelungen angekündigt. Und: Eine Kommission aus Datenschützern, Verfassungsrechtlern und Polizeipraktikern soll die Umsetzung des Gesetzes kritisch begleiten und überprüfen. Die Opposition kritisiert das freilich als völlig untaugliche Beruhigungspillen.

Ist das bayerische Polizeigesetz politisch motiviert?

Die Grünen warfen der CSU vor, das Polizeigesetz unbedingt und allen Protesten zum Trotz vor der Sommerpause durch den Landtag gebracht zu haben, damit es vor der Landtagswahl im Oktober in Kraft tritt. Die CSU kämpft um die absolute Mehrheit und hat Konkurrenz von der AfD zu fürchten. Seit 2016 treibt die CSU, die "Sicherheit durch Stärke" verspricht, den Ausbau der Polizei voran, und setzt sich als vorbildhaft für Deutschland in Szene. Der Landtag in München beriet am Dienstag auch erstmals über die Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei mit 1000 Stellen und Dienstsitz in Passau. (mit dpa)

Roland Wöller - Sachsens Innenminister

Foto: dpa

Von Videoüberwachung bis zu Aufenthaltsgeboten 

Sachsen will seine Polizei mit einem neuen Polizeigesetz mit mehr Kompetenzen ausstatten 

Dresden. Nicht nur Bayern debattiert gerade über ein neues Polizeigesetz. Auch die schwarz-rote Landesregierung in Sachsen plant Neuerungen bei der Polizei. Bisher liegt ein Referenten-Entwurf des Gesetzes vor, der nun mit Verbänden beraten wird. Doch schon jetzt gibt es viel Kritik an den Neuregelungen. Die "Freie Presse" stellt die wichtigsten Punkte vor.

Bewaffnung: Als Waffen für die "normale" Polizei sind generell Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole vorgesehen. Für Spezialeinheiten können zudem durch das Innenministerium besondere Formen von Munition zugelassen werden, "die darauf ausgerichtet sind, den Betroffenen zu überwältigen, ohne ihn dabei tödlich zu verletzen". Der Gesetzesentwurf führt dies nicht genauer aus. Darunter dürften aber wohl auch sogenannte Taser fallen, die Elektroschocks ausstoßen. Spezialeinheiten sollen nach dem Willen der Landesregierung darüber hinaus auf Maschinengewehre und Handgranaten zurückgreifen können.

Videoüberwachung: In einem 30-Kilometer-Radius im Grenzgebiet soll Sachsen künftig Videokameras einsetzen dürfen, die mit einer Gesichterkennungssoftware verknüpft sind. Damit soll die Polizei Straftäter identifizieren und ihnen auf die Spur kommen. Bereits jetzt kann die Polizei Autokennzeichen mit mobilen Anlagen scannen. Künftig soll dies auch mit Hilfe von stationären Anlagen entlang von Routen möglich sein, die für die grenzüberschreitende Kriminalität von Bedeutung sind.

Telekommunikation: Dieser Punkt hat zwischen den Koalitionspartnern zu den meisten Diskussionen geführt. Der Gesetzesentwurf sieht jetzt vor, dass die Polizei bei erheblichen Gefahren und bei einem entsprechenden Beschluss eines Richters Telefonate mithören darf. Das Telefonat kann sogar gezielt unterbrochen werden. Dies ist auch für alle Telefonate einer Funkzelle möglich, wenn die Polizei nicht die genaue Rufnummer der Zielperson kennt. Eine Überwachung von Nachrichten-Diensten wie beispielsweise Whatsapp ist nicht erlaubt. Auch darf die Polizei sich nicht direkt auf das Smartphone einer Person einhacken. Gerade letztere Punkte hätte Innenminister Roland Wöller (CDU) gerne im Gesetz mitberücksichtigt. Die SPD lehnt dies ab. Wöller hofft, mit den Sozialdemokraten eine Lösung zu finden.

Aufenthaltsüberwachung: Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie demnächst eine Straftat oder Terrortat verüben, können laut dem geplanten Gesetz künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Die Polizei kann zudem nicht nur bis zu drei Monaten Aufenthaltsverbote verhängen, um Straftaten zu verhindern. Sie darf auch Personen für den gleichen Zeitraum vorschreiben, sich nicht von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort zu entfernen.

Vollzugsbedienstete: Bisher können in Sachsen nur Städte und Gemeinden eigene Vollzugsbedienstete beschäftigen. Meerane oder Freiberg nutzen diese Möglichkeit. Der Gesetzesentwurf gibt nun auch den Kreisen das Recht, solche Ordnungskräfte anzustellen. Sie sollen mit ihnen auch in Kommunen tätig werden und deren Aufgaben übernehmen können. Noch mehr: Sie wären dann auch allein zuständig. (kok)

 
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Kommentare
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Kommentieren (für Digital- und Printabonnenten)
  • 20.06.2018
    13:04 Uhr

    Zeitungss: @alibaba75: Mit ähnlichen Worten hatte ich es am 16.05. schon einmal formuliert, der Bürger sieht es zur Zeit noch anders, wie den Reaktionen zu entnehmen war. Gepanzerte Fahrzeuge und Maschinengewehre haben sich demnach in der Verbrechensbekämpfung bestens bewährt, wie es irgend eine Statistik sicherlich auch belegen kann.

    0 0
     
  • 20.06.2018
    01:34 Uhr

    alibaba75: Deutsche Polizei mit Panzerwagen Maschinengewehren und Handgranaten auf Verbrecherjagd. Oder rüstet man hier gegen unbewaffnete, nicht regierungskonforme Demonstranten?
    Egal was, die Rüstungsindustrie freut sich immer.

    1 1
     
  • 23.05.2018
    06:46 Uhr

    alibaba75: "Videoüberwachung: In einem 30-Kilometer-Radius im Grenzgebiet soll Sachsen künftig Videokameras einsetzen dürfen, die mit einer Gesichterkennungssoftware verknüpft sind. Damit soll die Polizei Straftäter identifizieren und ihnen auf die Spur kommen. Bereits jetzt kann die Polizei Autokennzeichen mit mobilen Anlagen scannen. Künftig soll dies auch mit Hilfe von stationären Anlagen entlang von Routen möglich sein, die für die grenzüberschreitende Kriminalität von Bedeutung sind.": dieser Satz macht deutlich dass sich die Fotos von vermeintlichen Straftätern schon in den Datenbanken befinden. Was das bedeutet, braucht man nicht weiter zu kommentieren. Was dieses gefährliche Spielzeug gegen die Steuerzahler uns Steuerzahler wieder kostet, verrät man in diesem Beitrag nicht. Sage nur noch: Armes Deutschland.

    1 1
     
  • 16.05.2018
    18:15 Uhr

    voigtsberger: Man sollte doch erst einmal ansehen, was da nachgerüstet werden soll und wie sieht es im Kofferraum von Einsatzfahrzeugen schon längst aus, da sind Maschinenpistolen schon längst Standard. Auch werden in kurzer Zeit schon nicht mehr nur mit zwei Panzerwagen für Sachsen reichen und jede größere Stadt darauf angewiesen sein. Denn ich sage nur #Ellwangen und #G20 Hamburg und das war erst der Anfang, wenn das Klientel und die Ethnien erst einmal eingelebt und vernetzt hat, dann aber "prost-Mahlzeit" für unsere Ordnungshüter, denn da treffen andere Voraussetzungen der Sozialisierung, auf unsere Normen und Werte unserer Gesellschaft, mit dem Staatsgehorsam oder wer zahlt in Zukunft die GEZ, die Abfallgebühren, die Steuern, die Abgaben und Gebühren und wer wird sich für "lau" bei uns wohlfühlen in unseren Sozialsystem und bei wem werten unsere Ordnungshüter und Organe wohl auf die Einhaltung von Recht und Gesetz "pochen und bei wem wird man da wohl mit Panzerwagen die Befindlichkeiten begrenzen müssen und das mit Mitteln, die für unsere Bürger bis jetzt nicht von Nöten waren?

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  • 16.05.2018
    16:29 Uhr

    Remlig: cn3boj00 danke. Sie sprechen mir aus dem Herzen. Angst und Einschüchterung stehen schon lange auf der Tagesordnung. Und sie haben recht, auf die Straße zu gehen ist kaum zu befürchten, weil sich die Leute doch nur von unserem Herrn Kretschmer mit seiner außerordentlichen rhetorischen Redegewandtheit einlullen lassen. Da gibt es ein paar Beruhigungspillen - und das war`s aber auch schon.

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