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Bild: Bernd Wüstneck/dpa
Special26
13.05.2016

Was heißt ambulant?

Morgens OP, abends schon wieder zu Hause: Das ist der Idealfall. Die Wirklichkeit ist komplexer.

Das kann man ambulant machen: Den Satz hat fast jeder schon mal gehört - von Ärzten, von Bekannten. Die alten Römer verbanden mit dem Wort, dass man etwas beim Umhergehen erledigt.

Die Definition:  Das Internet-Lexikon Wikipedia erklärt ambulante Operationen als "bestimmte chirurgische Leistungen, die in der Praxis, Praxisklinik oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung (Hospitalisation) erbracht werden." Klingt einleuchtend, sollte man aber nicht ganz wörtlich nehmen. Denn insbesondere nach Eingriffen am Herzen muss der Patient mindestens zwölf Stunden unter Aufsicht bleiben; eine Entlassung erfolgt deshalb oft erst am nächsten Tag.

Der Hintergrund:  In erster Linie geht es darum, teure Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, wenn die stationäre Versorgung nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist. Die gesetzlichen Krankenkassen könnten jährlich bis zu 519 Millionen Euro sparen, wenn ausgewählte Operationen in den ambulanten Bereich verlagert würden - so lautete zumindest das Fazit des Bayreuther Gesundheitsökonomen Professor Peter Oberender in einem 2010 verfassten Gutachten. Fachleute verweisen aber auch auf medizinische Vorteile: So sinkt die Gefahr enorm, sich mit gefährlichen Krankenhauskeimen zu infizieren.

Die Eingriffe:  Die Operationen, die vorrangig ambulant durchgeführt werden sollen, sind im Sozialgesetzbuch aufgeführt. Neben der Darmspiegelung und der Operation des Grauen Stars finden sich hier auch Sterilisationen, Einrichtung gebrochener Knochen und die operative Korrektur eines Nasenflügels.
Die Entscheidung:  Ärzte müssen stets prüfen, ob mit Blick auf den Gesundheitszustand des Patienten die Art und die Schwere des Eingriffs eine ambulante Durchführung erlauben. Schwere Begleiterkrankungen wie eine Gerinnungsstörung oder eine bedrohliche Infektion machen stets eine stationäre Behandlung erforderlich. Ebenso können "allgemeine individuelle Tatbestände" gegen eine ambulante OP sprechen - etwa wenn der Patient zu Hause nicht sachgerecht versorgt werden kann. Wünscht der Versicherte eine stationäre Behandlung, kann er dies direkt mit dem Krankenhaus vereinbaren. Das Krankenhaus kann dem Patienten die zusätzlichen Kosten für den Aufenthalt und die Betreuung in Rechnung stellen.

Der OP-Ort:  Die ambulanten Operationen können sowohl von ambulant operierenden Vertragsärzten als auch von dafür zugelassenen Krankenhäusern erbracht werden. Die Grenzen zwischen beiden Sektoren sind fließend und für Patienten oft schwer zu erkennen. Auf jeden Fall sind sie gut beraten, sich den Namen des Operateurs zu merken.

Die Abrechnung:  Die Kosten für eine ambulante OP rechnet der Vertragsarzt oder das Krankenhaus mit der Krankenkasse ab; Patienten brauchen nur ihre Versicherungskarte vorzulegen. Häufig empfehlen Ärzte Zusatzleistungen, die von den Versicherten aus eigener Tasche zu zahlen sind. Ob diese Leistungen wirklich nötig sind, ist umstritten. Ärzte haben oft gute Gründe für die Empfehlung, während die Kassen sie für überflüssig halten und deshalb aus dem Leistungskatalog gestrichen bzw. gar nicht erst aufgenommen haben.

 

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