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CFC: Warum Daniel Frahn vor Gericht siegt

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Der Ex-Kapitän hat sich erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung beim Chemnitzer FC gewehrt und muss weiterbeschäftigt werden. Schnell auf den Platz zurückkehren wird er aber nicht.


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1616 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    12.12.2019

    Lesemuffel../ So eindeutig, wie Sie dies vermitteln wollen, ist das Urteil nicht. Dass ein Anwalt die Anschauung seines Mandanten vertritt liegt in der Natur der Sache. Dem TAGESSPIEGEL ist ein wenig mehr über die Ansicht des Richters zu entnehmen:

    "Der Richter bezog sich in seiner Urteilsbegründung auch auf den generell eher entspannten Umgang des Chemnitzer FC mit rechtsextremen Fans. So seien bei der Aufstiegsfeier der vergangenen Saison Junghänel und ein weiterer Rechtsextremist in der Mannschaftskabine gewesen. Trotz anwesenden Security-Personals hätten sich die Verantwortlichen des Klubs nicht dazu entschieden, die beiden aus der Kabine zu verweisen. Und der Stadionsprecher, der bei der Trauerfeier den verstorbenen Neonazi Thomas Haller gewürdigt hatte, darf nach seiner Freistellung mittlerweile auch schon wieder beim Chemnitzer FC arbeiten. Das widerspreche den Aussagen des Vereins, sich konsequent von allen zu trennen, die mit Nähe zu rechtsradikalen Fans aufgefallen sind, erklärte der Richter."

    Die Begründung könnte man also wie folgt zuspitzen: Ein Neonazi kann für einen Naziverein schlecht rufschädigend sein. Deswegen ist eine Kündigung für rufschädigendes Verhalten nicht rechtens.

    Verständlicherweise möchte man als Verein ein derart formuliertes Urteil nicht annehmen und so geht er halt in die Berufung. Wiederum ein normaler Prozess in unserer Rechtsordnung und bei weitem kein in Frage stellen unserer Demokratie.

  • 3
    5
    Progress
    11.12.2019

    Cn3... / Auch wenn es ihnen nicht gefällt, das Gericht hat die Kündigung für unrechtmäßig entschieden, basta. Frahns Anwalt hat die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Urteil gezogen.

  • 8
    5
    cn3boj00
    11.12.2019

    "Die Entscheidung zeigt, dass Herr Frahn weder rechtsradikal ist, noch mit rechtsradikalen Kreisen sympathisiert" sagt der Anwalt. Wie kommt er denn darauf? Dazu ghat der Richter doch gar nichts gesagt. Im Gegenteil, der Richter hat gesagt dass auch der Verein selbst nicht klar genug gegen rechte Gruppierungen vorgegangen ist. Insofern hat er Frahns Umgang mit Rechtsradikalen bestätigt. Und was man von Kaotica halten darf ist doch wohl klar, von Lesemuffel mal abgesehen.
    Und wer Lesen kann: gleich am Anfang steht, dass der Verein Berufung einlegen wird. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Und das ist richtig so. Denn wenn es eine Abmahnung gab ist die Sache nicht so klar wie die Rechtsexperten hier meinen.

  • 3
    7
    gelöschter Nutzer
    11.12.2019

    Rote Karte für die Hetze des Vereins. Warum ist das Verleumdung ?
    Ein Arbeitgeber sollte es sich gut überlegen, ob er sich zum Deppen der Spalter macht.

  • 8
    11
    Progress
    11.12.2019

    ... "ein Skandal.." ".. Wir werden bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.." Haben die noch alle T ... im Sch.? Was ist das Verbrechen des Herrn Frahn, dass er trotz richterlichen Freispruch wie ein Verbrecher behandelt wird? Schlimmer als im Mittelalter als sich feige Leute am von der Obrigkeit Angeprangerten austoben konnten.

  • 10
    11
    remarcel
    11.12.2019

    Traurig ist es schon, dass man sich ungestraft der Hooliganszene verschreibt, die stellvertretend für Gewalt und Rassismus steht und eben dieses ungesühnt bleibt. Formale Fehler hin oder her, Gerichte haben keinen Mut mehr erzieherisch zu wirken. Ein Vorbild für unsere Kinder ist Frahn jedenfalls nicht, auch wenn man ihn hier als Märtyrer stilisiert.

  • 6
    8
    Progress
    11.12.2019

    Sonora/ Da darf man gespannt sein, ob der Verein Berufung einlegt und wie das ausgeht. Man bekommt dann noch bessere Einblicke, wie hier Demokratie benutzt wird. Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass doch einige Bürger hier frank und frei öffentlich im Forum verurteilen "Rote Karte für Hass und Hetze" schreibt ein Mitbürger. Ob er sich diese brutale Verleumdung auch von Angesicht zu Angesicht traute?

  • 9
    5
    gelöschter Nutzer
    11.12.2019

    Der Verein legt meines Wissens nach Berufung ein, damit ist dies hier kein endgültiges Urteil.

  • 7
    12
    gelöschter Nutzer
    11.12.2019

    @ralf66: Sie haven den Artikel aber schon gelesen?

  • 17
    9
    ralf66
    11.12.2019

    @Distel, ist wieder klar, man kennt es gar nicht anders von Ihnen, Formfehler kommen wie immer bei Ihnen über Gesetze. Es geht nicht so einfach, jeden der nicht ihrer Meinung ist Licht ans Fahrrad zu machen und das nennt man Demokratie.

  • 16
    15
    gelöschter Nutzer
    11.12.2019

    Rote Karte für Hass und Hetze !

  • 19
    22
    Progress
    11.12.2019

    Der sogenannten Kampf gegen Rechts wurde vom Rechtsstaat in die Schranken verwiesen. Es müssen nicht gleich alle, die neben Fans sitzen, die einige hierzulande als Problem sehen, ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein mutiges Gericht, es muss die Schnappatmung derer aushalten, die lieber Menschen, die anderer als deren Meinung ausserhalb der Gesellschaft stellen wollen.

  • 20
    22
    786163
    11.12.2019

    Die GmbH sollte das Urteil anerkennen und diejenigen die denken sich über das (Arbeits) Recht hinwegsetzen zu können auf Schadensersatz zu verklagen.

  • 12
    20
    gelöschter Nutzer
    11.12.2019

    Richtig so. Es gibt sie also noch.!!!

  • 36
    26
    gelöschter Nutzer
    11.12.2019

    Was dem CFC fehlt - laut Gerichtsurteil - ist eine klare Linie gegen rechts. Hätte sich der Verein konsequent daran gehalten und keine formalen Fehler in der Kündigung gemacht - das Urteil wäre zugunsten des Vereins ausgefallen.

  • 31
    26
    1371270
    11.12.2019

    Manchmal kann man sich eben doch auf den Rechtsstaat verlassen. Super!