Zwickau. Die CDU-Landtagsabgeordnete Kerstin Nicolaus ist zum zweiten Mal seit 2007 wegen Betrugs verurteilt worden. Das Amtsgericht Zwickau erließ gegen die 49-Jährige einen Strafbefehl, wonach sie eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 50 Euro zahlen muss. Neben diesen 3500 Euro hat sie auch die Kosten des seit 2008 laufenden Verfahrens zu tragen. Nicolaus bestätigte dies der "Freien Presse". Das Urteil ist seit 15. Mai rechtskräftig. "Ich hatte kurzzeitig überlegt, dagegen Widerspruch einzulegen, mich aber dann entschieden, den Deckel zuzumachen und endgültig einen Schlussstrich zu ziehen", sagte die Politikerin. "Ich will endlich meinen Seelenfrieden finden."