Der Streit um die Offenlegung von Nebeneinkünften geht weiter. Bisher gilt ein Drei-Stufen-Modell. Danach müssen die Abgeordneten nur angeben, ob sie pro Monat zwischen 1000 und 3500 Euro (Stufe 1), zwischen 3500 und 7000 Euro (Stufe 2) oder darüber hinaus (Stufe 3) hinzuverdienen. Konkrete Beträge müssen sie nicht nennen. Die Stufe 0 beinhaltet entweder eine ehrenamtliche Tätigkeit, also unentgeltlich, oder Einkünfte, die unter der Stufe 1 von
1000 bis 3500 Euro liegen.

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