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Chemnitz. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Klage des Alternativen Jugendzentrums (AJZ) wegen eines zu spät erteilten Bescheides im Zusammenhang mit einer Anti-Nazi-Demonstration am 5. März 2011 wegen Fristüberschreitung abgewiesen. Für den vom AJZ organisierten Protestmarsch hatte die Stadtverwaltung Auflagen zu Ablauf und Strecke...
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