Ab heute Stallpflicht in Neukirchen
Geflügelhalter in Teilen des Altkreises Stollberg müssen ihre Tiere für die nächsten 30 Tage im Stall lassen. Aufgrund der Geflügelpest, die in Sachsen unter anderem bei einem Wildvogel, in einem Gänsebestand und einem Legehennenbestand nachgewiesen wurde, ergreift der Erzgebirgskreis Maßnahmen. Weil dort "Einzelbetriebe mit besonderer Bedeutung liegen", so das Landratsamt, wurden Neukirchen, Adorf, Jahnsdorf, Pfaffenhain, Leukersdorf, Seifersdorf, Ursprung, Lugau, Erlbach-Kirchberg, Niederdorf und Niederwürschnitz zum Risikogebiet erklärt. Die Allgemeinverfügung verpflichtet in dem Bereich die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten und Gänsen (ausgenommen Laufvögel), ihre Tiere ab heutigem Samstag im Stall zu lassen. (kan)
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