Chemnitz
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Ein früherer Chemnitzer hat, nachdem ihn die Partnerin vor die Tür gesetzt hat, sie mehr als ein Jahr lang belästigt. Sein Widerspruch gegen den Strafbefehl wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.
Ist es strafbar, wenn man seinem Ex-Partner, nachdem dieser überraschend die Trennung verkündet hat, noch mehrfach per Mail und Brief seine Liebe darlegt und um Klärung bittet? In jeder Partnerberatung bekommt man doch den Rat, die Kommunikation in der Krise zu suchen. Die Gesetzgebung sieht das anders.
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