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Anklage wegen rassistischen Angriffs auf Rollstuhlfahrer erhoben
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Ein 22-jähriger Mann soll Mitte September in Chemnitz einen behinderten Libyer brutal attackiert und beschimpft haben.
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@Lesemuffel: Ich denke, er kann diese Grundeinstellung zwar haben, muss aber nicht zwangsläufig aus dieser Motivation heraus eine Gewalttat begehen. Doch hier war das offenbar der Fall: gefestigt ausländerfeindliche Gesinnung und ausländerfeindlich motivierte Straftat. Muss nicht immer zusammenkommen.
Eine schreckliche Untat. Eine "verfestigt Ausländer--und behindenfeindliche Grundeinstellung" hat die Staatsanwaltschaft bei diesem Täter ausgemacht. Warum muss dann "FP" in der Schlagzeile von "rassistischen Angriff" schreiben? Seine Grundeinstellung reicht doch ihn als einen miesen Verbrecher zu sehen, der hoffentlich schnell seine verdiente Strafe bekommt.
Einen Behinderten attackieren, wie asozial ist das denn.