Chemnitz
29.05.2021
Bescheid für Genesene auf Antrag
Verwaltung: Betroffene sollen sich an Arzt wenden
Die Stadtverwaltung wird an Covid-19-Erkrankte keine Genesungsbescheide ohne Antrag verschicken. Das hat die Pressestelle auf Anfrage klargestellt. Die Bescheide dienen zum Eintritt in Läden, gastronomische und Freizeiteinrichtungen und stellen Genesene mit getesteten und geimpften Personen für die Dauer von sechs Monaten gleich.
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