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Nach Gewalttat und Ausschreitungen in Chemnitz: Neuerliche Panne bei Aufklärung

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Sächsische Behörden halten sich mit ihren Ermittlungen zu den Chemnitzer Ausschreitungen bedeckt. Dafür wird im Internet gepostet, was gar nicht in die Öffentlichkeit gehört.


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1414 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    08.09.2018

    Bis zum heutigen Tag ist noch alles im Dunkeln.
    Sogar die richtigen Namen sind noch immer im Bamf unbekannt.

  • 6
    0
    Nixnuzz
    02.09.2018

    Hypothese: Prozess platzt wegen Offengelegtem Haftbefehl - Täter wegen Vorverurteilung auf freiem Fuß! Welches Rechtsempfinden bricht sich dann mit einem "kurzen Prozess" durch "das Volk" Bahn?? Weiter möchte ich garnicht spekulieren.

  • 7
    1
    gelöschter Nutzer
    30.08.2018

    @Blackadder: "Jetzt müssen laut Radio Zeugen geschützt werden..."
    Sie vermuten doch nicht etwa, das ausländische bis jetzt unerkannte Mittäter oder Bekannte der Täter die möglicherweise deutschen Zeugen bedrohen?
    Am Ende sehen wir hier nur die Spitze des Eisberges der Kriminalität und haben es schon mit Clans zu tun?

  • 5
    3
    gelöschter Nutzer
    30.08.2018

    Obwohl vieles bekannt war wurde es Tagelang verdunkelt.
    Bei dem Mord in Freiburg gab es von der Polizei ständig genaue Berichte.
    DNA Proben vom Gebüsch und Verlauf der Wegestrecke (GPS) vom Täter.
    In Chemitz waren wohl die Schauspieler von Leipzig tätig ,oder Strahlsund.
    Die hätten es besser gemacht.
    Wer waren denn die Schwerverletzte,Russen oder Sachsen.?
    Kann der Chef von Freiburg, nicht die Sache nicht übernehmen.
    Und noch was, wer von den 2 Mördern war denn nun der mit den vielen Straftaten.

    Unser MP wird es wohl auch nicht wissen?

    Eine einzige Katastrophe für wildeste Gerüchte.
    Das ist meine Meinung

  • 20
    3
    Hankman
    29.08.2018

    @ChrWt: Das nennt man Diskussion, wenn man auf die Äußerungen anderer eingeht, sie hinterfragt, kritisiert oder unterstützt. Dass Sie aus meinen Kommentaren hier keine Meinung herauslesen können, kann ich nicht nachvollziehen. Es steckt genug drin. Ich versuche aber, sachlich und mit Fakten zu argumentieren. Wenn ich der Meinung bin, dass jemand unrecht hat oder gar objektiv falsche Behauptungen aufstellt, schreibe ich das - niemand verlangt von Ihnen, dass Sie mir in dieser Einschätzung jeweils folgen.

  • 15
    16
    gelöschter Nutzer
    29.08.2018

    Jetzt müssen laut Radio Zeugen geschützt werden und wenn es ganz blöd kommt, kann sowas die ganze Anklage in Gefahr bringen! Da waren richtige Blitzbirnen am Werk, die sich die Konsequenzen nicht überlegt haben. Na ja,wer wohl: Pegida-Bachmann, AfD und ProChemnitz haben es verbreitet. Ich denke, die setzen sich für den Rechtsstaat ein?

  • 9
    17
    ChWtr
    29.08.2018

    Es ist von Vorteil, werter Hankman, nicht pausenlos andere Rezensionen "auseinanderzunehmen" und zu zitieren, sondern seine *eigene Meinung* hier kundzutun, oder es ganz einfach zu lassen.

    Wenn man sich einbildet, in Schulmeistermanier andere Kommentare abzubügeln, nur weil diese eine andere Meinung vertreten, liegt offenbar die Toleranzschwelle eindeutig zu niedrig und ist damit anfällig gegen extreme Ansichten...

  • 25
    4
    Hankman
    29.08.2018

    @Zahlemann: Sollten Sie oder ich selbst entscheiden dürfen, wer angeklagt wird und weswegen? Nein, das macht die Staatsanwaltschaft, und das ist gut so. Aber eine Anklage ist noch lange nicht erhoben. Es wird noch ermittelt. Es gibt erst einmal nur einen dringenden Tatverdacht und einen Haftbefehl. Der lautet auf Totschlag. Kann sein, dass die Verdächtigen doch noch wegen Mordes angeklagt und verurteilt werden. Aber bitte lassen wir die Polizei - verdammt noch mal - erst mal in Ruhe ihre Arbeit machen, ehe wir Urteile fällen. Ich war nicht Zeuge der Tat, sie bestimmt auch nicht. Es gibt bislang nur wenige gesicherte Erkenntnisse, aber viel mehr Gerüchte. Auf dieser Basis kann man keine vernünftige Entscheidung treffen.

    Da es immer wieder Verwirrung um die Begriffe Mord und Totschlag gibt, eine herzliche Bitte: Nehmen Sie sich die Zeit und schlagen Sie die Definitionen in der Wikipedia nach. Dort sind die juristischen Kategorien erklärt - und die muss man vom Alltagssprachgebrauch unterscheiden.

  • 14
    17
    gelöschter Nutzer
    29.08.2018

    Dann heben wir doch ganz einfach diese Anklage auf!
    Aber nicht um die Täter freizulassen, nein um sie wegen Mordes und versuchten Mordes anzuklagen.

  • 29
    7
    ChWtr
    29.08.2018

    Das ein Haftbefehl im Internet erscheinen kann, lässt tief blicken.
    In welcher (Bananen) Republik leben wir eigentlich?

    Polizei- und Justizbehörde, Dolmetscher und Anwälte (...) - da sollte man den Personenkreis schon eingrenzen können.

    Gelingt doch bei einem tausendfachen Speicheltest mitunter auch (sehr oft).

    Merkwürdige Auffassungsgabe von demokratischen Spielregeln, wenn man glaubt, sich über alles stellen zu können.
    Das Informationsbedürfnis ist nicht grenzenlos und zu jeder Zeit abrufbar.

    Wenn es einem Personenkreis ermöglicht wird, zugespielte Akten (Dokument) zu veröffentlichen, dann Prost Mahlzeit!

    In jedem Fall müssen die Herausgeber der veröffentlichten Unterlagen zur Verantwortung gezogen werden.

  • 16
    11
    gelöschter Nutzer
    29.08.2018

    Aus politischer Sicht ist zur Zeit das Vertrauen in den Rechtsstaat Sachsen etwas angekratzt.
    Wäre besser gewesen, staatsanwaltliche Unterstützung aus einem benachbarten Bundesland anzufordern, bspw. Bayern oder Brandenburg.

  • 33
    16
    gelöschter Nutzer
    29.08.2018

    Die Veröffentlichung eines Haftbefehls mit persönlichen Daten zu Tätern und Opfer während eines laufenden Verfahrens ist zurecht eine Straftat und gehört schwer bestraft. Das Pro Chemnitz ihn wohl zuerst auf ihrer Seite veröffentlich haben, sollte man wohl man in der sächsischen Justiz überlegen, ob jemand wie Herr Kohlmann, der die Gesetze kennen sollte, noch eine Anwaltslizenz besitzen sollte. Es ist schließlich als Kopf von Pro Chemnitz hierfür zuständig.

  • 43
    14
    Hankman
    29.08.2018

    @Interessierterleser: Nein, es geht leider gar nicht, dass der Haftbefehl veröffentlicht wird. Was würden Sie sagen, wenn Ihre Strafakte (sofern es eine gäbe), Ihre Steuererklärung oder andere persönliche Daten veröffentlicht würden - nur weil jemand ein Informationsbedürfnis hat? Das ist jetzt zugespitzt, aber das ist einfach grob rechtswidrig. Damit wird zudem ein rechtsstaatliches Strafverfahren erschwert. Ja, es könnte sein, dass das Urteil im anstehenden Prozess später vom Bundesgerichtshof aufgehoben oder abgemildert wird, weil irgendein - Verzeihung - Schwachkopf unbedingt dieses Stück Papier öffentlich machen musste.

    Zudem: Bis jetzt gibt es zum Hergang und Hintergrund der Tat noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die Polizei ermittelt noch, wertet die Spuren aus und vernimmt Zeugen. Das braucht ein wenig Zeit. Alles muss gerichtsfest sein. Auch ich möchte, dass die Täter für das Verbrechen schnell und hart bestraft werden. Aber wir müssen ein wenig Geduld aufbringen.

  • 23
    41
    gelöschter Nutzer
    29.08.2018

    Ganz ehrlich. Ich finde es berechtigt, dass der Haftbefehl öffentlich zugänglich ist. Hier überwiegt eindeutig das öffentliche Interesse. Ich wohne hier in Chemnitz und verlange ganz einfach Offenheit und will mich vom Staat bei einer Sache solcher Tragweite „abgeholt“ fühlen. Wenn nicht mal die Angehörigen wissen was der Hintergrund der Tat ist.. was soll das!
    PS: Ich bin Chemnitzer und kenne Verwandte des Toten.