Chemnitz
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Geschäfte in Chemnitz sollen für eine bestimmte Kundenanzahl öffnen dürfen. Auch der Tierpark und andere öffentliche Einrichtungen können besucht werden. Für wie lange diese Möglichkeiten gelten, hängt von der Situation in den Kliniken ab.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung erlaubt die Stadt Chemnitz die Öffnung bestimmter Einrichtungen und Geschäfte ab dem 6. April. Voraussetzung: Die Kunden und Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorgelegen. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Und es müssen Begrenzungen für die Zahl der Besucher oder...
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