Chemnitz
Chemnitz: Polizei stellt zwei Einbrecher - Diebstahlserie hält an
Chemnitz. Zwei mutmaßliche Einbrecher hat die Polizei am Dienstagabend in Chemnitz gestellt. Die Einbruchsserie im Stadtgebiet hält weiter an. Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses an der Helbersdorfer Straße im gleichnamigen Stadtteil hatte am Dienstagabend bemerkt, dass sein Keller aufgebrochen worden war. Er alarmierte die Polizei. Die...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.
Die Diskussion wurde geschlossen.
@Steuerzahler, Interessierte, ich war nicht genau genug. Es gitmzwei Varianten: der bereits vorliegende Haftbefehl war entweder durch einen Richter außer Vollzug gesetzt oder nur noch nicht vollzogen, weil man der Person bisher nicht habhaft geworden war.
@Pixelghost: Interessierte bezieht sich auf den 22-jährigen, gegen den bereits Haftbefehl vorlag. Von daher müssen Haftgründe vorgelegen haben, ansonsten schreibt weder die Polizei den Vorschlag, noch stellt der StA den Haftantrag und erst recht erlässt kein Ermittlungsrichter den Haftbefehl. Wenn die betreffende Person ergriffen wird, wird ihr die Existenz des HB bekannt gegeben, sie wird dem Haftrichter vorgeführt und dieser verkündet den HB bzw. seine Entscheidung. @Interessierte: nicht hinter jeder Person, gehen die ein HB vorliegt, steht ein Polizeibeamter, so dass sie gleich inhaftiert oder zumindest vorläufig festgenommen werden kann. In der Regel erfolgen die Festnahmen dieser Personen im Rahmen anderer polizeilicher Maßnahmen im Rahmen der ausgeschriebenen Fahndung. Nur in Ausnahmefällen findet eine zielgerichtete Fahndung statt, was auch an der polizeilichen Personalausstattung liegt.
@Interessierte, es müssen Haftgründe vorliegen. Die Ermittler der Polizei informieren die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt und über eventuell vorliegenden Haftgründe gemäß der §112, 112a StPO (kann man googeln). Die Staatsanwaltschaft prüft die Haftgründe und beantragt bei deren Vorliegen die Vorführung des Beschuldigten bei Gericht. Ein Richter entscheidet dann über die Untersuchungshaft.
Die diesbezüglichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft (wenn sie keinen Antrag bei Gericht stellt) bzw. der Richter (keine U-Haft oder Ausservollzugsetzung eines Haftbefehls und Freilassung) gefallen nicht jedem, aber genau wie die ermittelnden Beamten müssen auch Sie mit den hier medial verkündeten Entscheidungen zurecht kommen.
Gegen den 22-Jährigen lag ein Haftbefehl vor....
( warum läuft denn der da überhaupt noch frei rum , warum wird denn der nicht gleich inhaftiert , die Tasche mit dem Nötigsten kann jemand bringen ...