Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Erster Prozess zu Hitlergrüßen - Bewährungsstrafe für Chemnitzer
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Weil er am Rande einer AfD-Demo den verbotenen Gruß gezeigt haben soll, hat das Amtsgericht einen 33-Jährigen verurteilt. Das Verfahren war besonders: Die Tat liegt nur zwölf Tage zurück.
Registrieren und testen.
Die Diskussion wurde geschlossen.
@Maresch: Sie haben schon Recht, was die Begrifflichkeit betrifft. Dennoch gibt es eine Grenzziehung, wie sie @cn3boj00 meint: Die "geringe Schwere der Tat" macht sich daran fest, dass im beschleunigten Verfahren maximal eine Haftstrafe von einem Jahr verhängt werden darf. Diese Art des Verfahrens wird also nur angewendet, wenn kein höheres Strafmaß zu erwarten ist. Die relative Klarheit des Sachverhaltes muss natürlich auch sein, da stimme ich Ihnen ebenfalls zu. Ich finde das beschleunigte Verfahren im Übrigen eine sehr gute Sache. Es sollte viel häufiger angewendet werden, wenn die Fakten klar sind. Allerdings ist das schon eine Herausforderung für die Polizei, die Fälle dafür schnellstmöglich anklagereif zu machen.
Führt eine derartige Verurteilung jetzt zur "Adelung" des Straftäters im Kreise seiner "Lieben"? "Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig." - ? Ende offen? Wieviel Prozess-Zeit wird noch dafür jetzt anderen Fällen abgezwackt? Wer kontrolliert die Bewährungszeit? Bei Wiederholung dann Abschiebung als Straftäter z.B. nach Argentinien oder..??
Danke an die FP für die Erklärung der Hintergründe. Für einmal Arm heben wäre es sonst zu heftig. Aber mit den Infos ist es besser nachzuvollziehen
@cn3boj00. So etwas wie eine "geringe Schwere der Tat" gibt es im deutschen Strafrecht gar nicht. Hier liegen Tatbestände von 'Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen' (§ 86a StGB) sowie 'Volksverhetzung' ( § 130 StGB) vor. Dass diese Vergehen so schnell geahndet werden, liegt am klaren Nachweis der Straftat und insbesondere an der damit verbundenen Verherrlichung des menschenverachtend und verfassungsfeindlichen Nationalsozialismus.
Das diese Fälle jetzt im Schnellverfahren behandelt werden liegt daran, dass eine "geringe Schwere der Tat" vorliegt. Das passt dazu, dass führende Politiker jetzt den Rechtsextremismus als größte Bedrohung in Deutschland ausgmacht haben.