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Gericht erlaubt Pro-Chemnitz-Kundgebung

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Zunächst wurde die Kundgebung untersagt, jetzt darf sie doch stattfinden. Allerdings gelten dabei strenge Auflaugen.


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1717 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 5
    8
    gelöschter Nutzer
    21.04.2020

    @872889, einen guten JOb? Man hat es bis jetzt noch nicht hingekriegt gerade die Gesundheits und Pflegeberufe mit genug Masken und Handschuhen zu versorgen, aber einen guten Job? Der Gesundheitsminister erlaubt das Ärzte die nachweislich mit Infizierten zu tun hatten weiter arbeiten dürfen, bei der grossen Ansteckungsgefahr? Sachsen setzt das Sonntags und Feiertagsfahrverbot für Laster aus, wenn das meiste geschlossen ist und damit eigentlich weniger Zeug durch die Gegend gefahren werden muss und Sie reden von einem guten Job?
    Machen Sie mal die Augen auf!

  • 6
    5
    Hinterfragt
    20.04.2020

    @Hanneswbg; Siehe Stuttgart ...

    https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Demo-mit-50-Menschen-mitten-in-Stuttgart-erlaubt/-/id=47428/did=5605216/5ylrgm/index.html

  • 2
    9
    Hanneswbg
    20.04.2020

    Siehe PEGIDA in Dresden!

  • 8
    28
    mops0106
    20.04.2020

    @872889:
    "Sie (die AfD) muss nichts veranlassen,..."

    Sie darf nichts veranlassen, selbst in den Bundesländern nicht, in denen sie die größte Oppositionspartei ist, da alles an den Parlamenten vorbeiläuft.

    "Der überwiegende Teil sind staatliche und soziale Hilfen, um welche uns zahlreiche andere Länder beneiden. Und das ist ein enormer Kraftakt des Staates."

    Diese staatlichen Hilfen sind unser aller Geld, sind das Geld, das die Steuerzahler erwirtschaftet haben. Unser "lieber Vater Staat" schüttet also kein Füllhorn mit Geschenken aus. Jetzt zahlen wir als Steuerzahler bis September noch die Rechnungen der Corona-Patienten aus den anderen EU-Ländern.

  • 27
    11
    872889
    20.04.2020

    Sie muss nichts veranlassen, schließlich hat sie andere Probleme. Zudem machen die anderen Parteien aus meiner Sicht momentan einen recht ordentlichen Job.

    Ich denke, es geht hier wohl nicht darum, dass staatliche Gewaltmonopol spüren zu lassen. Das ist allenfalls Teil eines enormen Schutzaufwandes für die Bevölkerung. Ein kleiner Teil davon sind auch durchaus verhältnismäßige Eingriffe in einzelne Grundrechte, welche zudem durchaus zulässig sind und nur von vorübergehender Natur. Der überwiegende Teil sind staatliche und soziale Hilfen, um welche uns zahlreiche andere Länder beneiden. Und das ist ein enormer Kraftakt des Staates.

  • 12
    33
    mops0106
    20.04.2020

    @872889:
    " Aber von der AfD hört man momentan ja ohnehin nichts...."

    Was sollen denn die AfD und auch andere Oppositionsparteien Ihrer Meinung nach veranlassen?

    Alle Entscheidungen werden von der Bundesregierung und den Landesregierungen ohne Einbeziehung der Parlamente getroffen. Regelungen bekommen nur die Fraktionsvorsitzenden zum Absegnen hingelegt.

    Das Coronavirus wird von den Regierenden genutzt, um einerseits die Bevölkerung das Gewaltmonopol des Staates spüren zu lassen und andererseits die Opposition zu schwächen. Und leider funktioniert beides.

  • 24
    8
    872889
    20.04.2020

    Ja, @Hinterfragt: Aber von der AfD hört man momentan ja ohnehin nichts. Sind mit sich selbst beschäftigt.

  • 6
    21
    Hinterfragt
    20.04.2020

    @872889; Richtig und im Bundestag sollte man damit anfangen ...

  • 24
    9
    Hankman
    20.04.2020

    @mops0106: Ich gebe Ihnen Recht, die Versammlungsfreiheit darf nicht auf so lange Zeit so stark eingeschränkt werden. Insofern geht es in Ordnung, dass der rechtsextreme Verein wenigstens eine symbolische Demo abhalten darf. Ich frage mich aber, warum die Demo ausgerechnet heute stattfinden muss. Sind doch gerade heute vielfältige Lockerungen des Lockdowns in Kraft getreten. Liegt es daran, dass Montag ist? Oder am Datum?

    @Lesemuffel: Ich finde ja, man sollte Pro Chemnitz nicht auch noch durch eine Gegendemo aufwerten. Falls doch: Jeder kann jederzeit spontan eine Demo anmelden. Die Polizei vor Ort wäre dann sicher gut beraten, wenn sie die Gegendemonstranten unter genau denselben Bedingungen wie Pro Chemnitz gewähren ließe. Aber ein bisschen Skurril ist das ganze schon ...

  • 44
    13
    mathausmike
    20.04.2020

    Ist doch Klasse,dass "Pro Chemnitz"Raus will!
    Dann sind wir sie los!. :-)

  • 31
    7
    872889
    20.04.2020

    Man sollte nicht nur Grundrechte einfordern, sondern sich auch an die Pflichten halten und insbesondere auch Rechte anderer akzeptieren. Das Grundgesetz ist keine Einbahnstraße.

  • 21
    24
    mops0106
    20.04.2020

    @Ratloser:

    Da haben Sie recht. Das hatte ich auch bei dem Demo-Urteil in Gießen schon bemängelt. Unabhängig davon, wofür/ wogegen ich demonstriere: Mit der Beschränkung auf 15 "Hanseln" zeigt sich "sehr schön" das Gewaltmonopol des Staates.

  • 23
    37
    mops0106
    20.04.2020

    @jeverfanchemnitz:
    Man darf die Ansichten von Pro Chemnitz ablehnen oder befürworten. Das steht jedem frei.

    Was nicht sein darf in einem Rechtsstaat, ist die Versammlungsfreiheit vollständig einzuschränken. Und dies hat das Gericht unserer Stadtverwaltung gegenüber klargestellt und die Kundgebung unter Auflagen genehmigt.

    "Wir wollen raus! Staatliche Willkür beenden" - Damit hat die Vereinigung nicht ganz unrecht. Für die ab heute geltende neue Corona-Verordnung war im Vorfeld genug Zeit und wieder wurden weder im Land- noch im Bundestag die Maßnahmen mit den Abgeordneten besprochen.

  • 45
    14
    Wast
    20.04.2020

    Idiotisch. Sowohl das Ansinnen von Pro Chemnitz an sich als auch die Entscheidung des Gerichts.

  • 18
    38
    Ratloser
    20.04.2020

    Wenn die Teilnehmer schon Mundschutz tragen müssen, wieso sollen sie dann noch jeweils 2m Abstand halten?
    Mal ganz davon abgesehen, dass eine Kundgebung mit 15 Teilnehmern keine ist.

  • 39
    9
    jeverfanchemnitz
    20.04.2020

    Was sind das für Entscheidungen?
    1. Was ist das für eine Kungebung/Demonstration? Kann man das überhaupt noch so nennen?
    2. Das Gericht überlässt Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben inkl. Ahndung der Verstöße den Behörden mit sich großem personellen Aufwand.
    Haben die nicht im Moment anderes zu tun?
    Rechtssprechung funktioniert doch nicht im luftleeren Raum.
    Da kann man wieder mal nur mit dem Kopf schütteln.

  • 16
    30
    Progress
    20.04.2020

    Gelten die gleichen Beschränkungen für die zu erwartende Gegendemonstration? Dann würde sich ja die Mühe gar nicht lohnen