Grundsteuer in Limbach-Oberfrohna: Stadtrat lehnt Vorschlag des Rathauses ab
Einen Hebesatz von 385 wollte die Stadt durchbringen. Einige Stadträte befürchteten, dass das Rathaus so entgegen bisheriger Vereinbarungen mehr Geld einnehmen könnte. Ein Gegenvorschlag aus dem Gremium überzeugte mehr.
Limbach-Oberfrohna.Als „riesiges Theater” und „großes Chaos“ bezeichnet Limbach-Oberfrohnas Oberbürgermeister Gerd Härtig (Freie Wähler) die Grundsteuerreform. „Was die Kämmerei geleistet hat, ist enorm“, so das Stadtoberhaupt. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das bestehende System zur Bewertung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und gegen das Gleichheitsgebot verstieß. Die Folge: Ab dem 1. Januar 2025 muss die Erhebung der Grundsteuer nach neuem Recht erfolgen. Laut Härtig gingen die Probleme der Grundsteuerreform bereits bei der digitalen Erfassung los. „Zudem werden Einwände und Beschwerden nicht bearbeitet. Man bekommt als Stadt vom Finanzamt keine Rückmeldung, die für die Planung notwendig wäre“, so Härtig.
Denn mit der Grundsteuerreform ist auch die Festlegung neuer Hebesätze verbunden. Diese sind ein Faktor, mit dem die Steuerlast für Grundstücksbesitzer berechnet wird. Festgelegt wird dieser von den Kommunen selbst. Seit 2013 galt in Limbach-Oberfrohna für die Grundsteuer B - die Steuer, die für jedes Grundstück, das nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird, gilt - ein Hebesatz von 450. In der Novembersitzung des Stadtrates stand nun die Festlegung eines neuen Hebesatzes auf dem Plan. „Wir schlagen einen Hebesatz vor, wohlwissend, dass es ein Stochern im Nebel ist“, so Härtig. Unvollständige Datensätze unter anderem aufgrund von Einsprüchen, Sterbefällen oder Eigentumswechseln könnten die bisherige Datengrundlage zukünftig verändern und damit auch den Hebesatz.
Vorschlag der Stadt am oberen Rand der Prognosen
Nach den ersten Hochrechnungen hatte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) für Limbach-Oberfrohna einen Hebesatz zwischen 335 und 385 für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Das Rathaus wollte dieser Empfehlung folgen und schlug vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 385 festzulegen - am oberen Ende der Spanne. Zum Unmut einiger Stadträte. Der Grund: Im November hatte sich der Stadtrat darauf geeinigt, die neuen Hebesätze aufkommensneutral festzulegen. Das heißt so, dass die Stadt durch die veränderten Sätze nicht mehr, aber auch nicht weniger Einnahmen aus der Grundsteuer generieren soll als zuvor. Einige Fraktionen fürchteten durch einen Hebesatz von 385 könne die Aufkommensneutralität nicht gehalten werden.
So unter anderem die AfD-Fraktion, die einen Hebesatz von 335 forderte. Auch Stadtrat Andreas Barth (FDP) schlug einen deutlich niedrigeren Hebesatz vor. Als Vergleichswerte zog er seine eigenen Grundstücke heran. „Allein für gewerbliche Grundstücke muss ich mit einer Steuererhöhung von 11.000 Euro rechnen. In dem Fall müsste man einen Hebesatz von 266 ansetzen, um einkommensneutral zu sein“, so Barth. Anhand seines eigenen Beispiels ging er davon aus, dass die Stadt bei einem Hebesatz von 385 erhebliche Mehreinnahmen generieren müsse. Dem widersprach OB Härtig. „Wir haben Erhebungen mit 10.500 Grundstücken gemacht und sind der Meinung, damit genauer zu liegen als bei Einzelschätzungen“, so Härtig.
Einigung auf Gegenvorschlag
Ein Gegenvorschlag der Rot-Rot-Grünen-Fraktion stieß auf mehr Zustimmung als der Vorschlag der Stadtverwaltung: Der Fraktionsvorsitzende Lucas Schreckenbach schlug einen Hebesatz von 370 vor. Während einer kurzen Unterbrechung der Sitzung suchte er mit allen Fraktionen das Gespräch, um sie zur Zustimmung zu diesem Vorschlag zu bewegen. Nicht immer mit Erfolg. Unter anderem die AfD lehnte ihn ab. „Da ist zu wenig Bewegung im Vergleich zum Vorschlag der Stadtverwaltung“, so AfD-Vorsitzender Uwe Müller. „Derzeit tappen wir im Dunkeln. Sollten wir wirklich mehr Steuern einnehmen, könnten wir den Hebesatz jährlich korrigieren und anpassen“, entgegnete Schreckenbach. Am Ende stimmte die Mehrheit der Stadträte für den Vorschlag der Rot-Rot-Grünen-Fraktion. Wie es mit den Hebesätzen für die Grundsteuer A weitergeht, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke fällig wird, ist laut Rathaus noch nicht abzusehen.(grun)