Mahnbriefe kommen erst im neuen Jahr
Erschienen am 08.12.2020
Die Stadtverwaltung hält auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Konkret bedeutet das, die Verwaltung verzichtet in der Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen. Damit nimmt sie nach den Informationen aus dem Rathaus wie schon in Vorjahren von Maßnahmen Abstand, die während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel als unangemessen empfunden werden. Ausnahmen von dieser Regel werde es nur dann geben, wenn durch den Weihnachtsfrieden die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen würde. (gp)
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