Chemnitz
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Drei Prozesstage hat es gedauert, das Verfahren abzuschließen. Der Vorsitzende Richter hat die Möglichkeiten gründlich ausgeschöpft, zur Wahrheitsfindung zu kommen.
Es war der letzte Versuch der Anwältin des Geschädigten, zugleich Nebenkläger, ein Urteil zugunsten ihres Mandanten zu erreichen. Im dritten Verhandlungstermin zur Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Angeklagte wurden noch Polizeibeamte als Zeugen befragt, die den Vorfall protokolliert hatten.
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