Chemnitz
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Zwar durfte der Rechtsextremist nicht wie geplant in einer öffentlichen Fraktionssitzung auftreten. Hausverbot konnte die Stadt ihm aber nicht erteilen. Trotzdem gibt es den Verdacht auf Hausfriedensbruch.
Wer darf zu welchem Zweck in ein Rathaus? Der Auftritt eines Rechtsextremisten am Freitag in Chemnitz konzentrierte sich juristisch im Vorfeld auf diese Frage. Nun gibt es vermutlich auch ein juristisches Nachspiel. Zumindest prüfe die Stadt aktuell ihr Möglichkeiten, sagt Stadtsprecherin Anne Gottschalk auf Anfrage.
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