Chemnitz
Die Bettensteuer wurde 2024 eingeführt. Die Zahlen für das erste Jahr haben die Erwartungen nicht erfüllt. Auch für 2025 könnte es knapp werden.
Seit Januar 2024 müssen Übernachtungsgäste der Stadt Chemnitz eine Beherbergungssteuer von fünf Prozent pro Nacht bezahlen. Ausgenommen sind Minderjährige, Schwerbehinderte, Azubis (bei einer Pflichtveranstaltung) sowie Gäste, die wegen einer medizinischen Behandlung in Chemnitz übernachten.
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