Chemnitz um 11
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In der Neufassung der Marktsatzung, über die der Stadtrat am 13. April entscheiden soll, hat die Stadtverwaltung ein Bettel-Verbot vorgesehen. Neben lauten Ausrufen, der Benutzung von Tontechnik ohne Genehmigung, Kunstdarbietungen, Verteilen von Werbematerial und Befahren des Marktes während der Marktzeit sei auch Betteln unzulässig, heißt...
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