Stadtverwaltung stellt Bescheinigung aus
Erschienen am 19.02.2021
Für die grenzüberschreitende Einreise benötigen Beschäftigte in systemrelevanten Bereichen eine amtliche Bescheinigung auf der Grundlage der sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung. Arbeitgeber mit Standort oder Sitz in Chemnitz können sich dazu per E-Mail an die Stadtverwaltung wenden. (fp)
Die E-Mail sollten Arbeitgeber an die Adresse grenzpendler@stadt-chemnitz.de richten. Das Antragsformular, das ausgefüllt und unterzeichnet mitgeschickt werden muss, steht im Internet unter www.chemnitz.de.
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