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Tiere müssen weiter im Stall bleiben
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Die bereits Anfang Januar für große Teile des Altkreises Stollberg verhängte Stallpflicht für Geflügel wird nunmehr bis 31. März verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises gilt ab dem heutigen Dienstag. Grund ist die Geflügelpest, die in Sachsen unter anderem bei einem Wildvogel und in einem Gänsebestand nachgewiesen wurde. Betroffen sind die Orte Neukirchen, Adorf, Jahnsdorf, Pfaffenhain, Leukersdorf, Seifersdorf, Ursprung, Lugau, Erlbach-Kirchberg, Niederdorf und Niederwürschnitz, weil es dort größere Geflügelbetriebe gibt. Die Stallpflicht gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Laufvögel sind ausgenommen. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. (fp)
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