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Die Altersvorsorge für Beamte ist deutlich besser planbar als bei Angestellten, Unternehmen denn oder Selbstständigen. Sie erhalten im Ruhestand eine Pensionszahlung, sodass zumindest eine grundlegende Absicherung gegeben ist. Abhängig von der Höhe und den Lebenswünschen in der Rente kann es hilfreich sein, eine private Altersvorsorge für Beamte zusätzlich abzuschließen. Welche Möglichkeiten es gibt und warum schon geringe monatliche Zahlungen ausreichen können, zeigen wir in unseren Erfahrungen.
Wer bei der Bundesrepublik Deutschland im Beamtenverhältnis tätig ist, wird sein Leben lang versorgt. Im Gesetz ist klar geregelt, dass der Staat sich um seine Dienenden nicht nur während ihrer beruflichen Ausübung, sondern auch darüber hinaus, im Rentenalter, kümmern muss. Dafür hat der Dienstherr die sogenannte Fürsorgepflicht, die im § 78 Bundesbeamtengesetz klar definiert wird.
Die Altersvorsorge für Beamte ist dadurch zumindest in einem bestimmten Rahmen geregelt und richtet sich nach:
Entscheidend ist vor allem die Vergütung innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem eigentlichen Pensionsantritt (falls hier keine Forderungen stattgefunden haben). Der landläufige Mythos, dass generell alle Staatsbedienstete Anspruch auf eine Pension haben, stimmt nicht. Um von der Altersvorsorge für Beamte zu profitieren, muss ein Dienstverhältnis mindestens fünf Jahre bestehen.
Ob Beamte ihre Altersvorsorge privat aufstocken müssen oder nicht, hängt von der eigentlichen Pension ab. Um zu verdeutlichen, wie hoch sie ausfallen könnte, haben wir ein Rechenbeispiel bemüht.
Als Grundlage für die Berechnung dienen:
Sie werden mit 1,79375 als Standortfaktor multipliziert. Der Blick in die Besoldungstabelle zeigt, dass der maximale Wert mit 71,75 Prozent nach einer Dienstzeit von 40 Jahren erreicht werden kann. Gehen Staatsbedienstete bereits frühzeitig, beispielsweise mit 30 Jahren, in den Ruhestand, gibt es 54 Prozent.
In unserem Beispiel gehen wir von folgenden Faktoren aus:
Die ruhestandsfähigen Bezüge würden ohne den Absenkungsfaktor 5.031,38 Euro betragen. Mit dessen Multiplikation liegen sie bei 4.998,63 Euro. Die Berechnung des Ruhegehaltes wird nun mit 71,75 Prozent multipliziert. Daraus ergibt sich ein Ruhegehalt von 3.586,52 Euro.
Kann der Lebensunterhalt nach dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst nicht mit diesem Ruhegehalt bestritten werden, ist eine frühzeitige private Altersvorsorge für Beamte empfehlenswert.
Dass viele Beamte private Altersvorsorge betreiben, liegt auch an den zu zahlenden Steuern auf die Pension. Im Vergleich zu einer klassischen Rentenzahlung gibt es hier einen deutlichen Unterschied: Pensionen müssen abzüglich des Pensionsfreibetrags vollumfänglich versteuert werden.
Es gibt allerdings den Anspruch von Pensionären auf eine Mindestversorgung. Sie kann immer wieder angepasst werden und lag 2015 beispielsweise bei 1.495,36 Euro. Grundsätzlich müssen ehemalige Beamte nur den Teil ihrer Pension versteuern, der über dem Freibetrag liegt. Dessen Anteil hat sich in den letzten Jahren schrittweise reduziert. Waren es im Eintrittsjahr 2018 noch 19,2 Prozent und höchstens 1.440 Euro, sind es 2021 nur noch 15,2 Prozent und maximal 1.140 Euro. Pensionsbezüge darüber hinaus unterliegen der Steuerpflicht und müssen vollumfänglich bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Bleibt den ehemaligen Beamten beispielsweise eine jährliche Zahlung von 36.000 Euro, unterliegen sie dem klassischen Einkommensteuergesetz.
Auch wenn die Bundesrepublik gegenüber ihren Beamten eine Fürsorgepflicht hat, kann es im Ruhestand zu Pensionslücken kommen. Zwar bietet die Zahlung des Ruhegeldes deutlich mehr Sicherheit und Planbarkeit, trotzdem können fehlende Dienstjahre oder die niedrigere Besoldungsgruppe zu einer geringeren Pensionszahlung führen.
Experten empfehlen, dass auch Beamte ca. 80 Prozent ihrer letztmaligen Einnahmen für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Alter pro Monat zur Verfügung haben sollten. Arbeitnehmende haben es im Vergleich zu Beamten deutlich leichter, die möglichen Versorgungslücken durch eine Betriebsrente auszugleichen. Staatsbedienstete haben diese Option durch die bundeseinheitliche Versorgungsregelung nicht. Deshalb müssen sich Beamte um die private Altersvorsorge selbst kümmern.
Auch Staatsbedienstete können für ihre private Altersvorsorge die Riester-Rente nutzen. Im Vergleich zur Arbeitnehmenden ist der bürokratische Aufwand für die Inanspruchnahme jedoch deutlich höher. Ursächlich dafür sind die Hürden bzw. strengen Regeln im Beamtenversorgungsgesetz.
Damit sich Beamte während ihrer aktiven Zeit alle Zulagen sichern können, muss der Dienstherr zustimmen. In der Praxis wird deutlich, dass dies vor allem eine Formalität ist, die jedoch aufgrund des gesetzlichen Rahmens vorgenommen werden muss.
Staatsbedienstete haben ebenso Anspruch auf Zulagen bei der Riester-Rente. Sie müssen jedoch eine Freistellung der Versicherungspflicht bei ihrem Dienstherren erwirken, um alle Förderungen zu erhalten. Diese sind:
Grundsätzlich müssen auch Beamte 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen, um in den Genuss der Grundzulagen zu kommen. Den Einsteigerbonus gibt es nur für Beamte, die den Riester-Vertrag in einem Alter unter 25 Jahren abschließen. Die Kinderzulage wird an berechtigte Eheleute gezahlt.
Auch Staatsbedienstete haben die Möglichkeit, den Riester-Vertrag für die Minderung ihrer Einkommensteuer zu nutzen. Der maximale Freibetrag hierfür liegt seit 2008 bei 2.100 Euro. Eingetragen werden die Zahlungen für die Riester-Rente in der Einkommensteuererklärung in der Kategorie “Sonderausgaben“.
Um mögliche Pensionslücken zu schließen, können Beamte private Altersvorsorge betreiben und dafür auch die sogenannte Rürup-Rente nutzen. Hierfür spendiert der Staat keine Zulagen, entlastet die Sparenden jedoch über Steuervorteile. Dieses Konzept ist ideal für alle, die ein höheres monatliches Einkommen (wie beispielsweise Beamte) haben.
Sie können Steuervorteile bis maximal 25.787 Euro als Alleinstehende geltend machen (dieser Wert kann sich nicht ändern). Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden gestaltet sich die Berechnung des Freibetrages für dieses Rentenmodell für Beamte jedoch deutlich schwieriger. Ursächlich dafür sind die verschiedenen gesetzlichen Regelungen, welche die Verpflichtung im Staatsdienst mit sich bringen. Wir wollen dennoch an einem Beispiel versuchen, die Kalkulation der Freibeträge für Beamte und ihre private Altersvorsorge zu erklären.
Wir gehen 2021 von Bruttoeinnahmen in Höhe von 40.000 Euro aus. Diese werden mit dem Beitragssatz von 18,6 Prozent für die Rentenversicherung multipliziert. Daraus ergibt sich mit 7.440 Euro der bereits genutzte Freibetrag.
Die 7.440 Euro werden von dem weiteren 21 geltenden maximalen Freibetrag von 25.787 Euro abgezogen. Damit haben Beamte einen noch verbleibenden Freibetrag in Höhe von 18.347 Euro für die Anlage in die Rürup-Rente mit Nutzung aller Steuervorteile.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Gegensatz zu vielen Mythen nicht nur für Arbeitnehmer hinter, sondern auch für Beamte zugänglich. Interessant ist für Staatsbedienstete vor allem ein Niedrigzinsumfeld, denn mit der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ergeben sich zusätzliche Altersvorsorgeoptionen.
Der monatliche Höchstbetrag für die Einzahlung liegt bei 1.246,20 Euro. Damit die private Altersvorsorge für Beamte über die gesetzliche Rentenversicherung möglich ist, müssen sie mindestens (Stand 2019, Zahlen ändern sich) 83,70 Euro einzahlen. Der Vorteil für Beamte ergibt sich aus der Steuerersparnis, denn sie können die monatlichen Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Beim Pensionsantritt erhalten Sie dann eine zusätzliche monatliche Zahlung und können mögliche Pensionslücken schließen.
Die Freude über die zusätzlichen monatlichen Rentenzahlungen wäre bei Pensionären oft nicht lang. Sie müssen ihre gesetzlichen Rentenzahlungen versteuern. Traten Staatsbedienstete 2005 in ihre vorher gesicherte gesetzliche Rentenzahlung ein, mussten sie 50 Prozent davon versteuern.
Wer später in Rente geht, hat einen höheren Steueranteil, denn pro Rentenjahrgang steigen die Prozentpunkte um jeweils zwei. Staatsbedienstete, die 2019 in Rente gingen und ihre gesetzlich erworbenen Rentenansprüche nutzen möchten, mussten schon 78 Prozent ihrer Zahlungen versteuern. 2040 werden es 100 Prozent sein.
Um eine mögliche Pensionslücke zu schließen, können Beamte ihre Altersvorsorge auch ganz anders regeln. Beliebter werden:
Ein Vorteil am Beamtenverhältnis ist sicherlich das meist planbare monatliche Einkommen. Dies bietet eine enorme Sicherheit, wenn es um den langfristigen Vermögensaufbau geht. Herzlichen den privaten Plan der Altersvorsorge gute Voraussetzungen, um beispielsweise breit gestreut in verschiedene Finanzprodukte mit einem monatlichen Festbetrag zu investieren.
Beliebte langfristige Geldanlagen sind beispielsweise Wertpapiere oder Fondssparpläne. Wer hier aktiv werden möchte, sollte sich etwas Zeit nehmen (können und wollen) und sich mit den Grundlagen der Investitionen am Markt befassen.
Gerade Fondssparpläne erlangen immer mehr Zuspruch, denn sie:
Sparpläne haben noch einen weiteren Vorteil, denn sie könne bereits ab 100 Euro oder weniger pro Monat abgeschlossen werden. Beamte, die über mehr liquide Mittel verfügen, können die Sparrate natürlich erhöhen und sich damit die Anwartschaft auf höhere Renditen sichern.
Viele Experten empfehlen, die private Altersvorsorge für Beamte möglichst divers aufzustellen. Es geht um die optimale Mischung zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Anlagehorizont. Für den langfristigen Anlagehorizont sind Wertpapiere oder Fondssparpläne ideal. Auch mittelfristig können sie Renditen einbringen (beispielsweise beim Ausnutzen des Booms einer bestimmten Branche).
Damit Beamte auch kurzfristig investieren und im besten Fall flexibel auf ihr Kapital zugreifen können, empfehlen sich unter anderen:
Waren die Tagesgeldzinsen in den letzten Jahren auf einem Nullpunkt, gibt es mit Blick ins Ausland deutlich interessantere Angebote, denn durch mögliche Erhöhungen der Zentralbanken spendieren auch Kreditinstitute wieder mehr für Sparende. Der Vorteil beim Tagesgeld gegenüber dem Festgeld liegt vor allem im flexiblen Zugriff. Beamte, die nicht regelmäßig auf ihr Kapital zurückgreifen wollen, ist auch das Festgeld als mittel- und langfristige Anlagemöglichkeit durch höhere Zinsen besonders interessant.
Viele Beamte beschäftigen sich um ihre Altersvorsorge und investieren in Betongold. Eine gute Möglichkeit, um langfristig orientiert zu denken, denn auch die Realisierung größerer Bauvorhaben ist dank attraktiver Darlehenszinsen möglich. Banken sehen Beamte gern als Kunden, denn sie haben ein äußerst geringes Risiko eines Zahlungsausfalls. Durch das monatlich planbare Einkommen bieten Staatsbedienstete eine verbindliche Rückzahlung, was von derartigen Banken mit attraktiven Zinskonditionen belohnt wird. Niedrigere Zinsen bedeuten deutlich weniger Gesamtaufwendungen für die Kredittilgung. Dies ist ein Vorteil für die Gesamtkalkulation, denn eine günstigere Immobilieninvestition sorgt später im möglichen Verkaufsfall für eine leichtere Gewinnerzielung.
Cleverer Beamte erwerben während ihrer aktiven Dienstzeit zusätzliche Immobilien und vermieten sie. Daraus ergeben sich nicht nur zusätzliche Mieteinnahmen, sondern auch Steuervorzüge während der Rückzahlungsphase. Beim Erreichen des Pensionsantritts sind die Immobilien meist vollständig bezahlt, sodass die Mieteinnahmen 1:1 in die Haushaltskasse der Ex-Staatsbedienstete fließen.
Haben sie selbst ebenso eigenen Wohnraum ohne Darlehensbelastungen, sparen sie zusätzlich. Die Mietzahlungen entfallen für sie, sodass von der Pension deutlich mehr übrig bleibt.
Trotz der vermutlich hohen Pensionszahlungen sorgen immer mehr Beamte privat vor. Ursächlich dafür sind mögliche Lücken bei monatlichen Einnahmen nach Beendigung des Staatsdienstes. Die Auszahlung der Pension erfolgt nämlich nicht 1:1, sondern muss versteuert werden. Der Freibetrag bietet eine solide Einnahmequelle, denn er liegt deutlich über 1.500 Euro, doch für den gewohnten Lebensstandard während der aktiven Beamten Zeit reicht das häufig nicht. Deshalb nutzen immer mehr clevere Beamte Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge und sichern sich damit frühzeitig nicht nur Steuerersparnis während der aktiven Zeit, sondern auch zusätzliche Einnahmen bei Pensionsantritt.
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