
Natürlich ist für alle Menschen der Tod ein sehr unangenehmes Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt. Allerdings sollte man besonders für diesen Fall finanzielle Vorsorge tragen, da die Angehörigen des Verstorbenen gesetzlich dazu verpflichtet sind, für die Bestattungskosten aufzukommen.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, werden für die Angehörigen durchschnittlich zwischen 6.000 und 8.000 Euro für die Bestattung fällig. Nicht jeder kann diese Summe so einfach aus dem Ärmel schütteln. Wer seine Angehörigen nicht mit diesen hohen Kosten belasten möchte, entscheidet sich für eine Sterbegeld Versicherung. Sie ist eine Vorsorgemaßnahme für die Hinterbliebenen, da sie im Todesfall des Versicherten ein Sterbegeld auszahlt.
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Eine Sterbegeld Versicherung ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Art Lebensversicherung.
Die vereinbarte Auszahlung nach dem Tod an den oder die Angehörigen ist extrem wichtig. Denn da in Deutschland eine Beerdigungspflicht besteht (§ 31, Absatz 1 des Bestattungsgesetzes), müssen die Hinterbliebenen für die Kosten aufkommen. Eine Sterbegeld Versicherung bedeutet für die Angehörigen daher eine erhebliche Erleichterung, da es ihnen finanzielle Sorgen erspart, weil die Kosten einer Beerdigung ihre finanziellen Möglichkeiten schnell überfordern können. Übliche Beerdigungskosten liegen bei bis zu 8.000 Euro und noch höhere Kosten sind durchaus keine Seltenheit.
Auch selbst dann, wenn es keine Angehörigen mehr geben sollte, ist eine Sterbegeld Versicherung sinnvoll, da sie dazu dient, eine Bestattung nach eigenen Wünschen zu bekommen.
Es ist stets sinnvoll, Anbieter miteinander zu vergleichen. Sobald ein günstiger Anbieter gefunden wurde, sollte ein Sterbegeld Tarif mit möglichst kurzer Zahldauer gewählt werden. Im Anschluss bespricht man mit den Angehörigen, wer das Sterbegeld ausbezahlt bekommt.
Prinzipiell kommt eine Sterbegeld Versicherung für jeden infrage. Das Sterbegeld war lange Zeit eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die aber abgeschafft wurde.
Einzige Ausnahme: Das Sterbegeld für Beamte, das im Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern geregelt ist. Hier wird die Zahlung eines pauschalen Sterbegeldes (in Höhe der zweifachen monatlichen Bezüge des Verstorbenen) an die Angehörigen oder an sonstige Personen gezahlt, welche die Bestattungskosten getragen haben.
Da das Sterbegeld nur in der Beamtenversorgung besteht, gilt daher für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Bestattungskosten von ihren Hinterbliebenen geleistet werden müssen. Daher ist der Abschluss einer Sterbegeld Versicherung absolut dann für alle sinnvoll, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Auch das Sterbegeld in der Rentenversicherung gibt es nicht. Wenn der Verstorbene gesetzliche Rente bezog, besteht ein Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente.
Auch die private Krankenversicherung zahlt kein Sterbegeld, da der Tod keinen Versicherungsfall darstellt, der aus einer Krankenversicherung Leistungszahlungen auslöst.
Angehörige können auf eine Unterstützung des Staates nur selten zählen. Denn zum einen gibt es das gesetzliche Sterbegeld schon seit 2004 nicht mehr und zum anderen kommt der Staat (Sozialamt) nur für Bestattungskosten auf, wenn unter anderem folgende bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Letzteres trifft beispielsweise für alle zu, die mit Sozialhilfe wie Hartz 4 unterstützt werden. Für alle anderen gilt eine Einkommensgrenze, die sich aus dem Zweifachen des Regelbedarfs (2023: 1.004 Euro), den Mietkosten sowie Zuschlägen für Ehepartner und Kinder zusammensetzt. Daher ist die zu ermittelnde Grenze sehr unterschiedlich. Eine Bestattung nach Wünschen des Verstorbenen ist bei einer so genannten Sozialbestattung aber nicht möglich.
Bei der Wahl eines passenden Anbieters spielt der Versicherungsbeitrag eine große Rolle und dabei sollten auch die Leistungen nicht zu kurz kommen. Eine optimale Sterbegeld Versicherung überzeugt daher mit einem günstigen Monatsbeitrag sowie mit einem guten Leistungspaket und daher sollte man nach einem Anbietervergleich folgende Fragen beantworten können:
Sparplan – Es kann durchaus sinnvoll sein, dass man eine bestimmte monatliche Summe beiseitelegt und es auf ein Festgeldkonto oder in einen Banksparplan einzahlt. So lässt sich in kleinen Raten über einen längeren Zeitraum Geld zurücklegen. Wer einen solches Plansparen für seine Bestattung einrichtet, sollte es schriftlich festhalten und festlegen, wer das Geld erhalten soll.
Vorsorgevertrag mit dem Bestatter – Es besteht auch die Möglichkeit, bei einem Bestatter einen sogenannten Beerdigung Vorsorgevertrag abzuschließen. Hierin können unter anderem die Art der Bestattung, der Sarg sowie weitere Details schon zu Lebzeiten festgelegt werden. Es wird eine feste Summe für diese Leistungen bestimmt und es besteht die Möglichkeit, es sofort auf ein Treuhandkonto (nicht auf das Konto des Bestatters) einzuzahlen.
Weil es bei gleichen Versicherungssummen unterschiedlichste Beiträge bzw. Tarife gibt. Mit einem Vergleich kann auf einen Blick der Anbieter mit dem niedrigsten Versicherungsbeitrag ausgewählt werden.
Es gibt Tarife mit und ohne Gesundheitsfragen. Beim Verzicht einer Gesundheitsprüfung fällt eine Wartezeit an – der Versicherungsschutz gilt erst nach Ablauf dieser Zeit. Je nach Anbieter kann die Wartezeit zwischen sechs Monaten und drei Jahren liegen.
Nein. Wer sich allerdings nach einer Kündigung den Rückkaufswert auszahlen lässt, ist steuerpflichtig.
Eine Sterbegeld Versicherung ist eine Vorsorgemaßnahme und absolut sinnvoll für die Angehörigen, die dadurch finanziell entlastet werden. Der Versicherte kann so auch sichergehen, dass die eigenen Wünsche für die Bestattung finanziell ganz sicher erfüllt werden können.
Sehr junge Menschen unter 30 sollten sich hingegen überlegen, ob für sie nicht eher ein flexibles Versicherungsmodell (wie beispielsweise Risikolebensversicherung) in Frage kommt.
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