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Die Gaskrise in Europa hat dazu geführt, dass die Preise nach oben geschnellt sind. Die Angst der Deutschen, sich die Heizperiode 2022/23 finanziell nicht leisten zu können, wird immer größer. Auch wenn die deutsche Bundesregierung verschiedene Maßnahmen gesetzt hat, um die Deutschen zu entlasten, so spürt jeder Haushalt die steigenden Gaspreise. Denn auch wenn man nicht Gas verwendet, so gibt es natürlich Produktionsstätten, die Waren nur mit Gas herstellen – es kommt zu Teuerungen der Güter des täglichen Lebens.
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Wer Gas nutzt, um damit seine vier Wände zu heizen, ist gut beraten, einen Gastarifvergleich durchzuführen. Ganz egal, welche Plattform verwendet wird: mit den passenden Voreinstellungen findet man den richtigen Tarif, mitunter sogar Gastarife mit Prämie. Aber worauf ist bei den Einstellungen zu achten, wenn man die Gastarife vergleichen will?
Zuerst geht es um die Frage, welcher Preis soll angezeigt werden? Möchte man lieber die monatliche Belastung sehen oder sich mit der Jahresbelastung auseinandersetzen? Soll jede Art von Gasversorgung herangezogen werden oder nur Ökogas oder nur Biogas? Wie lange soll die Mindestvertragslaufzeit sein? Wünscht man sich eine Preisgarantie? Soll es ein Gastarif mit Prämie sein? Das heißt, für den Anbieterwechsel wird man finanziell belohnt. Des Weiteren ist noch zu klären, ob man Privat- oder Gewerbekunde ist. Für Unternehmer kann dahingehend unser Gewerbegas Vergleich 2025 interessant sein.
Wer den Gastarif vergleichen will, sollte nicht nur auf die Gastarife mit Prämie achten, sondern auch weitere Punkte berücksichtigen. Ganz egal, ob es am Ende einer der EWE Gastarife wird oder man sich für einen der E.ON Gastarife entscheidet: Wichtig ist, dass man sich für einen Anbieter entscheidet, der eine Preisgarantie anbietet. Einer der EnBW Gastarife ist attraktiv, aber die Preisgarantie fehlt? Das heißt, vor allem zu Zeiten der Gaskrise, sind Preiserhöhungen jederzeit möglich. Findet man einen der EWE Gastarife passend und bekommt eine Preisgarantie geboten, dann muss man während der Vertragslaufzeit keine Befürchtungen haben, dass der Preis nach oben geht.
Bezüglich der Vertragslaufzeit raten Verbraucherschützer dazu, keine Laufzeiten von über einem Jahr zu akzeptieren. Das aus dem Grund, weil die Preisgarantie in der Regel nach zwölf Monaten endet, sodass im Zuge der Laufzeit eine Preiserhöhung erfolgt. Vor allem bleibt man als Verbraucher flexibler, wenn der Vertrag nur zwölf Monate läuft.
Gastarife mit Prämie sind durchaus verlockend, jedoch ist es wichtig, nicht die Prämie an erste Stelle zu heben, sondern dennoch auf den Preis und die Konditionen zu achten. Gasanbieter wie TWS punkten mit Förderungen für ökologisch sinnvolle Anschaffungen wie eines Elektrofahrrads.
In der Regel gibt es eigentlich nicht viele Gründe, wieso der Gasanbieter gekündigt bzw. gewechselt werden sollte. Der Hauptgrund stellt am Ende aber immer die Preiserhöhung dar. In weiterer Folge mag auch ein Umzug dazu führen, dass man den Gasanbieter kündigt bzw. einen Gasanbieterwechsel durchführt.
Wer etwa den Gasanbieter wegen einer Preiserhöhung kündigen will, der macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Dabei ist es wichtig, auf die sodann zu erwachsenen Fristen zu achten, die durch die Preiserhöhung entstanden sind. Hier gelten nämlich andere Kündigungsfristen als bei einer ordentlichen Kündigung. Das heißt, man sollte sich hier im Vorfeld mit den verschiedenen Kündigungsfristen auseinandersetzen, um keine Fristen zu verpassen. Tipp: Einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages werfen oder direkt bei dem Energieversorger nachfragen, welche Kündigungsfristen im Zuge des Sonderkündigungsrechts eingehalten werden müssen.
Wird der Gasanbieter gekündigt, da man als Verbraucher einen Wohnsitzwechsel anstrebt, so stellt der Anbieterwechsel in der Regel auch kein Problem darstellen. Gibt es den Versorger an der neuen Anschrift, so kann aber auch ein neuer Tarif ausverhandelt werden. Das heißt, anstelle des Anbieterwechsels wird man einen neuen Tarif bei seinem Anbieter bekommen – jedoch ist das nur empfehlenswert, wenn der neue Tarif genauso gut oder besser als der bestehende Tarif ist.
Wer übrigens die verschiedenen Tarife der Gasanbieter in einer gewissen Regelmäßigkeit vergleicht, so wird der Verbraucher feststellen, es gibt günstigere Tarife oder auch Prämien sowie Gutschriften, wenn der Gasanbieter gewechselt wird. Im World Wide Web gibt es viele Plattformen, über die man die Gastarife vergleichen kann. Der Vergleich dauert nur ein paar Minuten und ist kostenlos möglich, sorgt aber am Ende dafür, dass man viel Geld sparen kann.
Information für den Verbraucher: Erwächst ein Sonderkündigungsrecht, dann muss immer der Verbraucher selbst kündigen – das heißt, eine Kündigung durch den neuen Energieversorger ist tatsächlich nicht möglich. Bei einer ordentlichen Kündigung kann aber sehr wohl der neue Energieversorger die Kündigung vornehmen. In diesem Fall hat man als Verbraucher keine Aufgabe zu erledigen, sondern muss nur den neuen Energieversorger damit beauftragen.
Wer Gastarife vergleichen will, sollte auch auf die Fristen Rücksicht nehmen. So etwa, wenn es sich um Gastarife mit Prämie handelt. Viele Anbieter schreiben hier vor, dass innerhalb der letzten sechs oder zwölf Monate kein Vertrag mit dem Kunden bestanden hat dürfen, damit ein Gastarif mit Prämie in Anspruch genommen werden kann. Zudem kann es sein, dass die Gastarife mit Prämien an verschiedene Anforderungen geknüpft sind – das heißt, hier auch auf die Konditionen und Anforderungen achten.
Bei der Auswahl eines neuen Energieversorgers ist es zudem auch ratsam, dass man einen Blick auf die Vertragsbedingungen wirft. Das bedeutet, beim Vergleich der Anbieter sollte man zwar in erster Linie den Preis berücksichtigen, in weiterer Folge aber auch die Konditionen ganz genau studieren. So sind Verträge, die eine extrem lange Laufzeit beinhalten oder auch sehr lange Kündigungsfristen haben, eher abzulehnen. Verbraucherschützer sind nämlich der Ansicht, dass derartige Verträge unattraktiv sind und, sofern es geht, vermieden werden sollten.
Wechselt man etwa den Wohnort, so kündigt man den alten Vertrag. Die Kündigung wird in diesem Fall nicht durch den neuen Gasanbieter erledigt. Der bestehende Energieversorger gewährt hier im Rahmen des Umzugs das Sonderkündigungsrecht, sodass man sich hier nicht mit der Mindestvertragslaufzeit oder den Kündigungsfristen befassen muss. Die Bestimmungen, wann ein Sonderkündigungsrecht erwächst und worauf dann zu achten ist, finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasvertrages.
Die Kündigung des Vertrages erfolgt schriftlich. Idealerweise wird das Schreiben per Einschreiben über die Post übermittelt. Eine schriftliche Kündigung per E-Mail ist ebenfalls möglich, jedoch sollte man sich hier eine Bestätigung – ganz egal, ob Lesebestätigung oder Rückmeldung durch den Sachbearbeiter – senden lassen. In dem Schreiben müssen sich nachfolgende Informationen finden:
Wieso man sich den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigen lassen sollte? So kann der Anbieter nicht die Behauptung aufstellen, er hätte nie eine Kündigung von seinem Kunden erhalten. Auch kann nicht darauf verwiesen werden, dass die Kündigung zu spät eingetroffen ist. Das ist auch der Grund, weshalb man ein paar Tage vor der Kündigungsfrist den Vertrag kündigen sollte, um keine Frist zu versäumen.
Erhöht der Gasversorger seine Preise, dann erwächst das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht gilt dann ab dem Zeitpunkt, mit dem der Anbieter seinen Kunden die Mitteilung schriftlich zugestellt hat. Wie lange das Sonderkündigungsrecht dann gültig ist, steht ebenfalls in der schriftlichen Information über die Preiserhöhung. In der Regel sind es zwei Wochen. Die zwei Wochen beginnen mit der Ankündigung der Preiserhöhung zu laufen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasvertrages finden sich genauere Informationen darüber, wann das Sonderkündigungsrecht Gültigkeit bekommt und worauf dann in weiterer Folge geachtet werden muss, wenn man davon Gebrauch machen will. Ist man unsicher, wie lange die Frist läuft, so kann direkt bei seinem Energieversorger nachgefragt werden.
Hinweis: Seit dem 1. März 2022 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz: Für Strom- und auch Gasverträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gibt es nur noch die automatische Vertragsverlängerung, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde und eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat besteht. Das bedeutet, unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist kann der Vertrag dann jederzeit gekündigt werden.
Der fällige Betrag, der einmal im Jahr als Gesamtrechnung in den deutschen Postkästen zu finden ist, stellt das Ergebnis einer langen Rechnung dar, in der der Gaspreis inklusive der Steuern und Abgaben auf eine kWh heruntergebrochen wird. Der Gaspreis setzt sich aus nachfolgenden Bestandteilen zusammen:
Es gibt auch noch die CO2-Steuer, die den Erdgaspreis aktuell ansteigen lässt. Im Jahr 2021 lag der Preis je Tonne CO2 bei 25 Euro, 2022 wird der Preis bei 30 Euro liegen. Für das Jahr 2023 wird die Erhöhung ausgesetzt, hier sind dann 23 Euro pro Tonne CO2 zu bezahlen. Im Jahr 2024 wird man 45 Euro und 2025 dann 55 Euro pro Tonne CO2 bezahlen.
Das Vergleichen der Tarife hat den Vorteil, dass man als Verbraucher relativ schnell weiß, wie hoch fallen die Kosten aus und gibt es Anbieter, die einen besseren Tarif zur Verfügung stellen. Vor allem ist während der Gaskrise in Europa wichtig, eine Preisgarantie zu bekommen, sodass man die Gewissheit hat, in den nächsten sechs oder auch zwölf Monaten wird sich der Preis nicht verändern.
Das Spiel von Angebot und Nachfrage, politische Entscheidungen aber auch Spekulanten haben einen Einfluss auf den Preis des Erdgases. Weitere Informationen auf Gaspreisentwicklung 2025.
Bei einer Preiserhöhung oder im Rahmen eines Wohnsitzwechsels oder auch dann, wenn im Zuge des Tarifvergleiches festgestellt wurde, dass andere Anbieter bessere Tarife haben, sollte der Gasanbieter gewechselt werden.
1,3 Prozent Konzessionsabgabe, 1,5 Prozent Messung, 23,4 Prozent Netzentgelt, 25 Prozent Steuern und zu 48,8 Prozent Energiebeschaffung.
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