Redakteur
Loading ...
Eines der am meist genutzten Heizmittel in Deutschland ist heutzutage Gas. Eine größere Anzahl der Verbraucher macht sich keine Gedanken darüber, wie viel eingespart werden kann, wenn der Gas-Tarif gewechselt wird. Aufgrund der durchgeführten Liberalisierung des Gasmarktes ist ein Gasanbieterwechsel ein einfacher und schneller Vorgang, durch den dann der Verbraucher bares Geld einsparen kann.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Check24 zu laden.
Im Internet gibt es auf den Preisvergleichsseiten einen Gaspreisvergleichsrechner, über den man innerhalb von wenigen Minuten herausfinden kann, wie viel man auf der Grundlage des aktuellen Versorgers zu viel bezahlt. Wenn dann für den Verbraucher hier ein Tarif mit umweltfreundlichem Ökogas in Frage kommt, wie beim Gasanbieter lekker, gilt dann auch dieselbe Aussage. Mehr Informationen zu diesem Thema findet man auf Ökogas Anbieter 2025. Noch umweltschonender ist Biogas, wie es der lokale Gasanbieter RhönEnergie Fulda anbietet.
Bei den Gaspreisvergleichen im Internet ist eine Vielzahl von Anbietern hinterlegt, welche dann auch in der Ergebnisliste auftauchen. Diese Anbieter bieten bei einem Klick zum Beispiel auf deren Logo bereits ein entsprechendes Online-Formular an, das direkt am PC aufgerufen werden kann. Hier besteht auch dann die Möglichkeit, diesen Antrag vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und dann ausgedruckt an den jeweiligen Anbieter zu versenden. Häufig ist es sogar möglich, den Gasanbieter im Online-Verfahren zu wechseln. Oder man nutzt gleich eine bequeme Wechselplattform wie Wechselpilot, um einen automatischen Anbieterwechsel durchführen zu lassen.
Wenn sich ein Verbraucher zu einem Wechsel des Gasanbieters entschließt, kann dieser, je nach dem aktuellen Tarif und je nach Verbrauch, mehrere hundert Euro im Jahr einsparen. Einige Gasanbieter wie Süwag oder New Energie locken zudem mit einem Bonus für Neu- und Bestandskunden. Dieses ist gerade bei den rasant steigenden Preisen ein wichtiges Argument um seinen Gasanbieter zu wechseln. Bevor man jedoch seinen Anbieter wechselt, sollte der Verbraucher jedoch auch die aktuellen Angebote seines aktuellen Versorgers nochmals überprüfen, ob hier eventuell ein günstiger Tarif ebenfalls darunter ist. Oft kommt der eigene Versorger auch einen entgegen um einen als Kunden zu behalten. Weitere Hilfe um den richtigen Gasanbieter zu finden bekommen Sie auf unserem Gasanbietervergleich 2025.
Dabei kümmert sich dann der neue Versorger um die Modalitäten beim Wechsel mit dem bisherigen Anbieter direkt. Sollte doch Hilfe benötigt werden, so findet man meistens auf den Webseiten der einzelnen Versorger eine Servicehotline, wo man telefonisch professionell beraten wird mit individuellen Angeboten die direkt zu ihren Bedürfnissen passen. Die Versorger bieten gerade Neukunden eine Prämie an, wenn man den Gasanbieter wechselt.
Wer jedoch dann auf der Grundlage der ermittelten Daten über einen Gasvergleichsrechner einen Gasanbieterwechsel vornehmen möchte, sollte neben den im Jahr anfallenden Kosten auch auf die zusätzliche Bestimmungen in den Verträgen achten. Dabei kann jedoch auch eine vom Anbieter ausgesprochene Preisgarantie für einen vertraglich festgelegten Zeitraum in solchen aktuellen Zeiten von fortlaufenden Preisanpassungen ein großer Vorteil sein. E wie einfach bietet eine solche 12 monatige Preisgarantie an. Bei Rheinpower wird der Preis teilweise sogar bis zu 24 Monate lang garantiert. Ebenso verhindern lange Laufzeiten von Verträgen und Kündigungsfristen jedoch auch eine schnelle Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen am Markt was positiv ist. Wenn sich der Verbraucher hier jedoch längerfristig bindet, hat dieser hier kaum die Möglichkeit, den Gasanbieterwechsel bei günstigeren Angeboten vorzunehmen. Deshalb sollte hier ein vernünftiges Mittelmaß zwischen Vertragslaufzeit und Preisgarantie ins Auge gefasst werden. Am besten bespricht man dieses persönlich mit seinem Versorger. Die Vertrauensbasis zwischen Ihnen und dem Versorger ist von großer Bedeutung. Nur so wissen Sie, dass Sie in guten Händen sind und Ihrem Vertragspartner trauen können. Der Gasanbieter RWE legt mit seinen über 100 Jahren Erfahrung besonderen Wert auf Kundenservice.
Wenn der Verbraucher dann aufgrund des Gaspreisvergleiches den Entschluss gefasst hat, den Gasanbieterwechsel vorzunehmen, müssen hier einige Angaben beachtet werden, die dann der neue Versorger, wie beispielsweise EnBW, benötigt. Dazu zählen zum Beispiel die Zählernummer, die Firmenbezeichnung des bisherigen Versorgers, die eigene Kundennummer des Verbrauchers beim bisherigen Versorger und der gewünschte Liefertermin.
Wenn dem Verbraucher sich nicht klar ist, wo sich der Gaszähler für die Daten zum Gasanbieter wechseln im Haus befindet, gibt hier auch der Hausmeister, die Hausverwalter oder der Vermieter die entsprechende Auskunft. Sollte sich ein Gaszähler nicht in der Wohnung befinden, ist dieser normalerweise entweder im Keller oder im Treppenhaus angebracht.
Für Unternehmer empfiehlt sich unser Gewerbegas Vergleich 2025.
Sollte der Verbraucher von dem neuen Versorger abgeschlossenen Vertrag zurücktreten wollen, kann dann dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dabei muss er innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss schriftlich darüber den neuen Versorger informieren.
Selbstverständlich kann auch bei einem Umzug der Gasanbieter gewechselt werden. Dabei sollten, wenn es möglich ist, die Unterlagen frühzeitig vor dem Umzug an den neuen Versorger für die Aktion Gasanbieter wechseln mit Prämie durch den Verbraucher versandt werden. Dadurch kann dann auch die Belieferung mit Gas zum Ersten, an dem dann der Wohnungseinzug stattgefunden hat, stattfinden. Sollte jedoch das nicht möglich sein, muss dann die Gasversorgung in den ersten Monaten oder Wochen vom Grundversorger vorgenommen werden. Aufgrund der Tatsache, dass ein Umzug stattfindet, kann hier die Gasanbieterwechsel durchgeführt werden. Der laufende Vertrag kann mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist meistens zum Ersten eines Monat gekündigt werden.
Für den Gasanbieterwechsel wird auch hier für den neuen Versorger zum Beispiel das Einzugsdatum, die Gaszählernummer sowie der aktuelle Stand des Zählers benötigt. Dabei ist es sinnvoll, den aktuellen Gaszählerstand immer im Beisein von einer anderen Person zu notieren, damit hier eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, falls der neue Versorger hier beim Zählerstand andere Daten verwendet. Solche Zähler sind, wie bereits erwähnt, häufig entweder in der Wohnung, im Keller oder im Treppenhaus vorhanden. Auch hier kann man sich, wenn man es nicht weiß, sich beim Hausmeister, beim Vermieter oder dem Hausverwalter darüber informieren, wo sich der Gaszähler befindet.
Wenn eine neue Wohnung bezogen wird und der Gasanbieterwechsel soll nicht vollzogen werden und die Wohnung befindet sich im selben PLZ-Gebiet, so sollte der aktuelle Anbieter binnen 6 Wochen vor dem Umzugstermin über den Umzug informiert werden, damit dann die Belieferung mit Gas ohne eine Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Wenn der Umzug jedoch in eine völlig neue Region erfolgt, muss auch zunächst einmal geprüft werden, ob der bisherige Gasanbieter auch in der neuen Region Gas liefert. Sollte das nicht der Fall ist, muss der Gasanbieterwechsel hier notwendigerweise durchgeführt werden. So steht der Gasanbieter DREWAG beispielsweise nur Kunden aus Dresden zur Verfügung.
Wenn der Gasanbieterwechsel durchgeführt wird, wird im Regelfall der neue Versorger mit der Kündigung beim bisherigen Versorger beauftragt werden und nicht der Verbraucher selbst. Beim Gasanbieter badenova, sowie vielen anderen Unternehmen ist dieser Service kostenfrei. Oftmals gibt es für den Gasanbieterwechsel eine Prämie.
Grundsätzlich sollte der Verbraucher die Kündigung nicht in die eigene Hand nehmen. Sollte ein Vertrag über die im Internet vorhandenen Vergleichsportale abgeschlossen worden sein, ist es in der Regel, wie oben bereits beschrieben so, dass sich der neue Versorger automatisch beim bisherigen Versorger meldet und somit zum Beispiel die Neukundenaktion „Gasanbieter wechseln mit Prämie“ dort abgeklärt wird und dann zu dem vereinbarten neuen Liefertermin die Gasbelieferung aufnimmt. Vorsorglich kann sich jedoch der Verbraucher nochmals beim neuen Versorger erkundigen, ob dieser die Abklärung der Wechselmodalitäten bereits beim bisherigen Versorger durchgeführt hat.
Wenn der aktuelle Versorger die Gaspreise kurzfristig erhöht, hat der Verbraucher ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht für den Gasanbieterwechsel. Davon kann der Verbraucher dann Gebrauch machen.
In einem solchen Fall sollte dieser jedoch für die Aktion Gasanbieterwechsel mit Prämie die Kündigung selbst vornehmen, weil hier die Frist nur 2 Wochen beträgt und deshalb eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Auch bei Verträgen, die über eine längere Laufzeit verfügen, sollte dann kurz vor Ende der Kündigungsfrist der Verbraucher die Kündigung selbst umsetzen. Dadurch wird vom Verbraucher auch verhindert, dass sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und er nicht auf attraktivere Angebote zurückgreifen kann.
Ebenfalls ist es dann in einer solchen Situation auch sinnvoll, über die Kündigung beim Gasanbieterwechsel den neuen Versorger zu informieren, damit der neue Versorger die Kündigung nicht zusätzlich auch noch einmal vornimmt.
Damit dann eine solche Kündigung beim Gasanbieterwechseln wirksam ist, ist es erforderlich, dass diese Kündigung schriftlich durchgeführt wird. In einer solchen Kündigung sollten Daten, wie der Name und die Anschrift des Gasanbieters, der Name und die Anschrift des Kunden, das Datum einer eventuell in Kraft tretenden Preiserhöhung sowie die Zählernummer, enthalten sein.
Desweiteren sollte in dem Kündigungsschreiben beim Gasanbieterwechseln auch darauf hingewiesen werden, dass die aktuelle Lieferanschrift nicht mit der Rechnungsanschrift identisch ist.
Wohnt ein Mieter in einem Haus mit einer zentralen Gasheizung, so kann dieser selbständig den Gasanbieterwechsel nicht durchführen. Für diese Aktion ist der Vermieter selber verantwortlich. Dieser darf jedoch nicht einen solchen Gasanbieter mit überhöhten Preisen auswählen und diese Preise dann an den Mieter weitergeben. Hier muss er sich auch an das Gebot der Wirtschaftlichkeit (gesetzliche Regelung § 556 Abs. 3 BGB) halten. Zusätzlich ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, den Gasverbrauch der einzelnen Mieter in getrennter Form zu erfassen und kann dann auf dieser Grundlage die Kosten an die Mieter in Rechnung stellen (gesetzliche Grundlage § 4 und 6 der Heizkosten-Verordnung).
Hier kann es auch beim Wechsel des Gasanbieter vorkommen, dass der neue Versorger keine Vertragsbestätigung sendet, sondern die Aufnahme ablehnt. Eine solche Situation kann zum Beispiel eintreten, wenn die Kündigung beim bisherigen Versorger zu dem vom Verbraucher angegebenen Wunschtermin nicht möglich ist. Wenn es noch einen gültigen Liefervertrag gibt, ist es für einen anderen Anbieter nicht möglich, den Verbraucher über das öffentliche Gas-Netz zu versorgen. Dadurch wird auch ausgeschlossen, dass der Verbraucher plötzlich über 2 Verträge verfügt und doppelt bezahlen muss. Wenn jedoch die genaue Kündigungsfrist eingehalten wird und der bisherige Versorger trotzdem behauptet, das ein Wechsel zu dem vom Verbraucher angegebenen Wunschtermin nicht möglich ist, muss dieser zur Richtigstellung aufgefordert werden.
Ein weiterer Grund kann auch sein, dass der ausgewählte Versorger einen anderen Lieferstart vorgibt. Die Gründe könnten sein, dass er es zu diesem Termin es nicht schafft oder zu diesem Termin nicht liefern darf. Hier kann dann der Verbraucher innerhalb von 14 Tage wieder vom Vertrag zurücktreten.
Ein weiterer Grund könnte auch sein, dass der neue Versorger die Belieferung ablehnt, weil der Verbraucher über einen schlechten Schufa-Score verfügt, welcher meistens vor Vertragsbeginn eingefordert wird.
Dem Gasanbieter steht es grundsätzlich frei, einen Vertrag von einem neuen Verbraucher abzulehnen. Die Gaslieferungspflicht hat nur der in der Region des Verbrauchers befindliche und vor Ort vorhandene Grundversorger.
Damit die Verbraucher-Daten vom alten Versorger nicht weitergegeben oder anderweitig verwendet werden, gibt es auch die Möglichkeit, nach der Beendigung eines Vertrages den Versorger aufzufordern, die Verbraucherdaten nach der Datenschutz-Grundverordnung bei diesem zu löschen.
Aufgrund der vorhandenen Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Gasanbietern, ist es sinnvoll, einen regelmäßigen Gaspreisvergleich durchzuführen. Ein solcher Vergleich der aktuell vorhandenen Tarife sollte einmal während des Jahres, jedoch spätestens kurz vor dem Ablauf der eigenen Kündigungsfrist bei dem laufenden Vertrag durchgeführt werden, um dann zu entscheiden, ob aufgrund der Preissituation ein Gasanbieterwechsel durchgeführt werden soll oder nicht.
Dabei sollte dann bei einem neuen Versorger auf ein gutes Gleichgewicht zwischen Vertragslaufzeit und Preisgarantie geachtet werden.
Rechtlicher Hinweis: Voraussetzung für die Nutzung unserer Website ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die Beachtung der für den jeweiligen Nutzer geltenden Glücksspielgesetze. Darüber hinaus sind die AGB der Wettanbieter zu beachten. Teilnahme an Glücksspiel ab 18 Jahren – Glücksspiel kann süchtig machen – Hilfe finden Sie auf www.bzga.de – 18+ | Erlaubt | AGB gelten
Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.